Kein Opfer wird allein gelassen

Kein Opfer wird allein gelassen

Seit einem Jahr ist der Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer von schweren Sexual- und Straftaten gesetzlich verankert. Die Prozessbegleiterinnen in Mönchengladbach sehen weiterhin viel Aufklärungsbedarf.

Opfer von schweren Sexual- und Straftaten bedürfen eines besonderen Schutzes und einer besonderen Unterstützung – gerade vor, während und nach dem Prozess gegen ihre Peiniger. Dies hat auch der Gesetzgeber verstanden und zum 1. Januar 2017 den Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung gesetzlich verankert. Seitdem haben minderjährige Opfer schwerer Sexual- oder Gewaltstraftaten Anspruch auf Beiordnung einer Prozessbegleitung, ebenso volljährige Opfer, sofern sie sich nicht selbst vertreten können oder eine besondere Schutzbedürftigkeit vorliegt. Relevant ist vor allem das Alter des Opfers zum Zeitpunkt der Straftat. So hat auch eine heute 30-Jährige Anspruch auf Prozessbegleitung, wenn das Verbrechen passiert ist, als sie noch minderjährig war.

Die speziell ausgebildeten Prozessbegleiter – in Mönchengladbach sind dies Angela Alper vom Frauenhaus Rheydt, Iris Blenkle und Ulrike Fiebig von der Diakonie und Sandra Gottschalk vom Verein Zornröschen – stehen den Opfern auf ihrem schweren Weg zur Seite. Sie bieten – neutral und transparent – emotionale Unterstützung, geben den Opfern Stabilität, klären über Abläufe vor Gericht auf und mehr. Im Landgerichtsbezirk Mönchengladbach gab es in 2017 30 Anfragen.

„Leider ist das Angebot noch nicht bekannt genug“, bedauert Angela Alper und auch die Justiz sei vielfach noch skeptisch gegenüber dem Prinzip Prozessbegleitung. „Im Gerichtssaal ist ein eingespieltes Team tätig, da kommen wir plötzlich als neue Komponente hinzu und sorgen vielleicht für Verunsicherung bei den Beteiligten“, erklärt Ulrike Fiebig. „Dabei ist klar definiert, dass wir mit den Opfern über keinerlei Details zum Prozess sprechen dürfen“, betont Iris Blenkle, „wir sind ausschließlich emotionaler Support.“

Als Prozessbegleiterinnen können sie lediglich Eindrücke an die Anwälte weitergeben und Empfehlungen geben, wenn es etwa darum geht, ob ein Opferzeuge stabil genug ist, im Gerichtssaal auszusagen. Überhaupt arbeiten die Prozessbegleiter eng mit Juristen und öffentlichen Stellen zusammen. „Ein enges Netzwerk ist in unserer Arbeit immens wichtig“, betont Sandra Gottschalk, „der qualifizierte Austausch untereinander inklusive Fortbildungen und mehr zählt sogar zum vorgegebenen Qualitätsstandard.

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Schwierig wird es für die Prozessbegleiterinnen immer dann, wenn die Opfer zuerst zu ihnen kommen bevor eine Anzeige bei der Polizei gestellt wurde oder ein Verfahren eröffnet wurde. „Da kann es dann passieren, dass es trotz intensiver Arbeit von unserer Seite nicht zu einer Beiordnung kommt und somit auch keine Kosten übernommen werden“, erklärt Sandra Gottschalk. „Wir freien Träger müssen natürlich kostendeckend arbeiten“, betont Iris Blenkle, „da hakt es in solchen Fällen noch ein wenig im System.“ Im umgekehrten Fall ist die Polizei verpflichtet auf das Angebot hinzuweisen, sobald ein Opfer Anzeige erstattet. Die Prozessbegleiterinnen in den einzelnen Bezirken sind über die Webseite des Justizministeriums zu finden – inklusive Spezialgebieten und Kontaktdaten. „Wir können nur immer wieder betonen: Kein Opfer wird allein gelassen“, bekräftigt Sandra Gottschalk, „wir hoffen, mehr Opfer wagen den Schritt zur Polizei, wenn sie wissen, dass sie – wenn sie möchten – immer jemand an ihrer Seite haben.“

(Report Anzeigenblatt)