1. Mönchengladbach

Mönchengladbacher wehrt sich gegen Tempolimit

Bundesrat erteilt Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Absage : Tempo 30 – ausgebremst?

Für die Stadt sind sie Teil des Mobilitätsplans, für manchen Bürger ein probates Mittel zur Verkehrsberuhigung und zum Umweltschutz, für viele sind sie aber ein ständiges Ärgernis: die Tempo-30-Schilder. Es sind viele geworden in den letzten Jahren. Einer, der sich nicht damit abfinden will und speziell die Tempo-30-Regelung auf dem Schürenweg betreffend Klage eingereicht hat, ist Christoph Schmitz. Dass der Bundesrat der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gerade eine klare Absage erteilt hat, bestärkt ihn in seiner Meinung.

Ist es die Ruhe vor dem Sturm oder ist sich die Stadt ihrer Sache so sicher? Am Dienstag, 28. November, informiert sie über die nächste „Verkehrsberuhigung“: Ein Teil der Bettrather Straße und die Peter-Nonnenmühlen-Allee werden zu Fahrradstraßen, es gilt Tempo 30. 37 neue Tempo-30-Zonen mit Gesamtaufwendungen von geschätzt 80 000 Euro hat die Politik am 9. September 2021 beschlossen, die seitdem sukzessive umgesetzt werden.

Doch passt das immer zu der vor wenigen Tagen, am 24. November, verkündeten Entscheidung des Bundesrates gegen die vorgeschlagene Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes StVG? Die hätte den Kommunen mehr Kompetenzen übertragen, um Tempo-30-Bereiche einzurichten. Hätte! Denn mit dem Urteil bleibt es bei der bisherigen Straßenverkehrsgesetzgebung – und die räumt der „Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs“ absoluten Vorrang ein. Im Klartext: Eine Stadt kann nicht einfach Tempo-30-Zonen & Co. einrichten, wenn nicht nachweislich Bedarf vorliegt, es zum Beispiel einen Unfall gegeben hat, der zeigt, dass es sich um eine Gefahrenstelle handelt. Wie jüngste Gerichtsurteile zeigen, stellen Faktoren wie Luftverschmutzung oder Lebensqualität keine ausreichende Rechtsgrundlage dar.

Für Christoph Schmitz ist die Sache klar: „Das Straßenverkehrsrecht ist Sache des Bundes, die Stadt muss und musste (!) in jedem einzelnen Fall eine rechtssichere Begründung liefern.“ Der Zusatz „Lärmschutz“, der unter vielen Tempo-30-Schildern angebracht wurde, ist seiner Meinung nach meist haltlos. So wie am Schürenweg, gegen dessen Tempo-30-Regelung er Klage eingereicht hat, weil die bei ihm auf dem täglichen Weg zur Arbeit „das Fass zum Überlaufen“ gebracht habe.

„Nach meiner Auffassung besteht dort kein explizites Lärmschutzbedürfnis, das tagsüber eine derartige Geschwindigkeitsbegrenzung über eine Strecke von 1,5 Kilometern rechtfertigt“, sagt er. „Die Leute beißen doch ins Lenkrad! Ich behaupte, dieser Schilderwahn ist rechtswidrig, zumal der Lärmaktionsplan lediglich ein ‚Plan‘ ist!“