1. Mönchengladbach

Gewerbegebiet für kleine und mittlere Betriebe​

Gewerbegebiet für kleine und mittlere Betriebe : Rat beschließt Plan für Dilthey-Gelände

In Rheindahlen entstehen südlich des ehemaligen Dilthey-Geländes weitere Gewerbeflächen für kleine und mittelständische Betriebe. Der Rat hat in seiner Sitzung am Mittwoch den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 808/W gefasst.

Mit dem Beschluss  sind nun für das gesamte Dreieck zwischen Broicher Straße, B57 und Bahntrasse die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung von neuen Gewerbeflächen geschaffen. Auch die geplante Radschnellverbindung vom Nordpark nach Rheindahlen, die durch diesen Bereich führen soll, wurde berücksichtigt.

Bereits 2022 war der Bebauungs-Plan Nr. 799/W für den nördlichen Teilbereich verabschiedet worden, auf dem sich das ehemalige Betriebsgelände der Baumwoll- und Zellspinnerei „W. Dilthey & Co.“ befindet. Mit dem B-Plan Nr. 808/W wurde nun der südliche Teil des vorgesehenen Gewerbegebietes beplant. Das gesamte Areal grenzt nördlich an das Gewerbegebiet Am Hamburgring an, unterscheidet sich in der inhaltlichen Ausrichtung aber deutlich von diesem. So liegt der Fokus hier auf Gewerbeflächen für klein- und mittelständische Handwerks- und Produktionsbetriebe. Flächen- und verkehrsintensive Betriebsarten wie Speditionen und Logistikbetriebe sind ausgeschlossen. Entsprechend kleinteilig sind auch die Grundstücke im neuen Gewerbegebiet parzelliert.

„Gerade erst wurde das Nachhaltige Gewerbeflächenkonzept der Stadt Mönchengladbach verabschiedet, mit dem besonders die Nachverdichtung und Erweiterung bestehender Gewerbestandorte gestärkt werden soll. Die geplante Erweiterung des Gewerbegebiets Rheindahlen ist ein gutes Beispiel dafür“, sagt die Technische Beigeordnete Claudia Schwan-Schmitz. Mit seiner inhaltlichen Ausrichtung zielt das neue Gewerbegebiet darauf ab, einen verträglichen Übergang von industriell-gewerblich genutzten Flächen und dem angrenzenden Siedlungsbereich nördlich der Broicher Straße zu schaffen.

Ein weiteres Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau einer regional bedeutsamen Radschnellverbindung zu schaffen, die in fünf Bauabschnitten zwischen dem Nordpark und Rheindahlen realisiert werden soll. Perspektivisch soll diese Route über Wegberg bis ins niederländische Roermond führen. Der erste Abschnitt zwischen dem Nordpark und Wolfsittard ist bereits fertiggestellt. Durch den Radschnellweg soll eine neue attraktive Wegeverbindung für den Alltags- und Freizeitverkehr entstehen, die nicht zuletzt dazu führt, dass die Arbeitsplätze im Gewerbe- und Industriegebiet Rheindahlen mit dem Fahrrad gut zu erreichen sind.

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Zusammen mit dem B-Plan Nr. 808/W hat der Rat auch die dazugehörige 251. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Nach Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch die Bezirksregierung Düsseldorf wird diese und der Bebauungsplan im Amtsblatt der Stadt bekannt gegeben und damit rechtswirksam.