Falscher Wasserwerker erbeutet Bargeld: 91-jährige Seniorin um einen Teil ihrer Rente gebracht

Falscher Wasserwerker erbeutet Bargeld : 91-jährige Seniorin um einen Teil ihrer Rente gebracht

Am Montag, 6. Juli, verschaffte sich gegen 11 Uhr ein falscher Wasserwerker, unter dem Vorwand die Wasserleitungen und Heizungen im Auftrag der Gemeinde prüfen zu müssen, Zugang zu einem Haus an der Hochstraße.

Hierbei forderte er die 91-jährige Bewohnerin auf, einen Wasservorrat in einem Eimer zu schaffen, weil er das Wasser abstellen müsse. Als die Frau in der Küche Wasser in einen Eimer einlaufen lies, nutzte der Trickdieb die Zeit, um sich einen geringen dreistelligen Eurobetrag anzueignen und die Wohnung zu verlassen. Der Mann wird wie folgt beschrieben: ca. 40 Jahre alt, schlanke Statur, 184 cm groß, mittellange blonde Haare, sportliche beige Kleidung, sehr sicheres Auftreten, führte eine Mappe bzw.Tasche mit Unterlagen mit.

Die Polizei sucht Zeugen, die ebenfalls Kontakt zu dem Mann hatten oder weitere Hinweise geben können.
Hinweise nimmt das zuständige KK West unter Tel.: 02162/377-0 entgegen.

Die Polizei warnt: Unter den verschiedensten Legenden erschleichen sich Diebe immer wieder Zutritt in die Wohnungen und Häuser ihrer bevorzugt betagten Opfer. Die Legende, z.B. von den Wasser- oder Gaswerken zu kommen, ist ein beliebter Trick, um sich Einlass in die Wohnungen zu verschaffen. Die angeblichen Handwerker lenken die Bewohner durch vorgetäuschte Überprüfungsarbeiten an Wasserleitungen, Zählern o.ä. ab und ermöglichen es sich oder ihren Komplizen, in der Zeit unbemerkt die Wohnungen nach Diebesgut zu durchsuchen. Die Polizei bittet darum, besonders ältere Menschen in Familiengesprächen eindringlich vor den Tricks zu warnen.

Tipps der Polizei:

Von Amtspersonen Dienstausweis fordern und sorgfältig prüfen (Druck? Foto? Stempel?) Im Zweifel vor Einlass bei der Behörde/Institution anrufen und sich vergewissern. Suchen Sie die Telefonnummer selbst heraus! Eine von dem verdächtigen Besucher genannte Telefonnummer könnte zu einem Mittäter führen.

Nur Handwerker einlassen, die selbst bestellt oder von der Hausverwaltung angekündigt wurden.
Grundsätzlich gilt: Lassen Sie keine Fremden in die Wohnung. Besucher vor dem Öffnen der Tür ansehen (Türspion, Blick aus dem Fenster).

Türsprechanlage benutzen. Tür immer nur mit vorgelegtem Sperrbügel öffnen. Bei unbekannten Besuchern Nachbarn hinzuziehen oder Besucher zu späterem Termin bestellen, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist. Gegen zudringliche Besucher notfalls auch energisch wehren (laute Ansprache, Hilferuf).

In Notfällen rufen Sie die Polizei unter 110. In Zweifelsfällen erkundigen Sie sich bei Ihrer Kreispolizeibehörde unter der Rufnummer 02162/377-0. (ots)