Bahnhof: P+R-Parkplatz wird weiter ausgebaut

Bahnhof: P+R-Parkplatz wird weiter ausgebaut

Das bedeutet, dass der Schotterparkplatz während der Bauzeit nicht zum Abstellen von Autos genutzt werden kann.

Der bereits fertige Teil des Park-and-Ride-Platzes bietet einschließlich der Parkplätze für Behinderte 151 Abstellmöglichkeiten. Durch den zweiten Abschnitt kommen noch einmal 156 Plätze hinzu. Die Zu- und Abfahrt zum Ausbauteil wird über die bestehende Einfahrt von der Brüsseler Allee aus erfolgen.

Wie gehabt werden die schmalen Mittelstreifen mit Bodendeckern bepflanzt, auf den umgebenden Flächen wird Rasen eingesät. Hinzu kommen insgesamt 26 neue Bäume. Vorgesehen sind einheimische, großblättrige Erlen. Diese bis zu 17 Meter hoch werdenden Bäume werden häufig als Park- und Straßenbäume eingesetzt und haben sich als sehr stadtklimaresistent erwiesen.

Die Gesamtkosten für den Ausbau werden auf 572.000 Euro geschätzt. Dabei fördert der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) die Kosten für 94 Stellplätze mit 95 Prozent.

Neun Stellplätze werden für die Kita „Am Steinkreis“ hergestellt, 53 Plätze sind Ersatz für Parkflächen, die durch den Bau des Innerstädtischen Erschließungsrings weggefallen sind. Daraus ergibt sich ein Eigenanteil der Stadt von 192 000 Euro. Diese Mittel werden über das von der Entwicklungsgesellschaft Viersen (EGV) verwaltete Treuhandvermögen bereitgestellt.

Je nach Witterung rechnet die Stadt Viersen mit der Fertigstellung der Erweiterung zur Jahresmitte 2016.

Die Stadt bittet schon jetzt um Verständnis für die Einschränkungen, die sich zwangsläufig während der Bauzeit ergeben. Insbesondere Pendler, die in der Regel über eine VRR-Dauerkarte verfügen, sollten überprüfen, ob sie nicht bereits für die Fahrt zum Bahnhof öffentliche Verkehrsmittel nutzen können.

Am Bahnhof stehen zudem zahlreiche Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zur Verfügung. Außerdem weist die Stadt in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Parken von Fahrzeugen und Anhängern ausschließlich zu Werbezwecken auf öffentlichen Parkflächen eine verbotene Sondernutzung darstellt, die mit Geldbußen geahndet werden kann.

(StadtSpiegel)