Bürgerpflicht: Was tun bei Eis und Schnee?

Bürgerpflicht: Was tun bei Eis und Schnee?

Auf ihrer Internetseite hat die Stadtverwaltung umfangreiche Infos über Winterdienst und Straßenreinigung zusammengestellt: Dort gibt es alles Wissenswerte von der Bürgerpflicht bei Eis und Schnee bis zum Terminplan der Straßenkehrmaschine.

Schnee gab es in Meerbusch im November und Dezember bislang nicht – wohl aber frostige Temperaturen unter dem Gefrierpunkt. Für den Winterdienst des städtischen Bauhofes bedeutet das schon jetzt etliche Streueinsätze – zumeist in aller „Herrgottsfrühe“, wenn nötig auch am Wochenende.

Wo wird wann gestreut? Wie sehen die Prioritäten aus? Die Straßen, die in der Reinigungspflicht der Stadt liegen, sind in so genannte Streu- und Räumstufen eingeteilt (rot = höchste Priorität, braun = niedrigste Priorität). Rot markiert sind in den Einsatzplänen „gefährliche und verkehrswichtige Stellen“, hier treffen die Streuwagen zuerst ein. Die Ortsdurchfahrten der Landes- und Kreisstraßen sind unter „Priorität blau“ eingestuft. In der Rangordnung folgen unter der Farbe Grün Straßen, die zu Gewerbegebieten führen, Straßen mit Linien- oder Schulbusverkehr, mit besonderer Bedeutung für Rettungsfahrzeuge und Fußgängerzonen. In Straßen der Kategorie „braun“ – zum Beispiel Anliegerstraßen und Tempo-30-Zonen – fährt der Räum- und Streudienst nur in klimatischen Ausnahmefällen – zum Beispiel bei Eisregen.

Soweit sie Straßenreinigungspflicht haben, sind natürlich auch die Anwohner zum Winterdienst verpflichtet. In der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen bis zum Morgen des darauffolgenden Tages geräumt oder gestreut sein – und zwar werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr. Wichtig: Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Mitteln ist in Meerbusch grundsätzlich verboten. Nur in Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) oder an gefährlichen Stellen (Treppen oder Tiefgaragenzufahrten) dürfen Privatleute Salz verwenden. Als Alternative empfiehlt der Stadtbauhof abstumpfende Mittel wie Sand oder Granulat.

Zum Winterdienst, aber auch zum Thema „Straßenreinigung“ insgesamt hat die Stadtverwaltung auf ihrer Internetseite www.meerbusch.de umfangreiche Informationen, Regeln und natürlich auch die Reinigungstermine zusammengestellt. Unter der Stichwortsuche „A bis Z – Straßenreinigung“ findet sich eine lange Liste der meist gestellten Bürgerfragen mit den fachgerechten Antworten.

  • Hautpflege ist besonders im Alter wichtig:
    Johanniter-Stift gibt Tipps : Gesunde Haut auch im Alter
  • Die VHS Meerbusch kann ab April
    VHS Meerbusch : Innovatives Medienangebot
  • Am 27. März kochen Teens bei
    Volkshochschule Meerbusch : Osterprogramm für Kids, Teens, Erwachsene

Gefegt werden die Meerbuscher Straßen je nach Bedeutung jede Woche oder alle 14 Tage – sofern die Reinigung nicht auf die anliegenden Grundstückseigentümer übertragen ist. Die Kehrmaschine ist nach folgendem Plan unterwegs, Arbeitsbeginn ist jeweils um 6 Uhr morgens:

montags: Büderich (westlich der L137 außer Meererbusch), Strümp, Langst-Kierst, Nierst und Ilverich. dienstags: Osterath mittwochs: Büderich (östlich der L137 und Meererbusch) donnerstags: Lank-Latum und Ossum-Bösinghoven

Welche Straße wann genau gereinigt wird, kann im Internet im eigens hinterlegten Straßenverzeichnis individuell eingesehen werden. Die Radwege im Stadtgebiet sind alle vier Wochen an der Reihe.

Zum Ende des Herbstes hat sich das Thema „Laub“ auch in Meerbusch weitgehend erledigt. „Das Laub, das Hausbesitzer jetzt noch auf ihrem Grundstück und auf dem Gehweg davor zusammenkehren, muss nach wie vor privat entsorgt werden – auch wenn es von Straßenbäumen stammt“, betont Stadtsprecher Michael Gorgs. Blätterberge vom Bürgersteig kurzerhand in den Rinnstein oder in öffentliche Beete zu fegen und auf Kosten der Allgemeinheit entsorgen zu lassen, sei verboten. Denn die immer noch verbreitete Angewohnheit, Laub nach der „Ex-und-Hopp-Methode“ los zu werden, habe unangenehme Folgen: Die Blätterfracht bleibt für die städtische Kehrmaschinenliegen und muss zusätzlich entsorgt werden, was Mehrkosten verursacht. Ein weiterer unerfreulicher Nebeneffekt: Laubhaufen im Rinnstein lassen das Regenwasser nicht mehr richtig ablaufen, sie verstopfen die Straßensenken oder auch die Ansaugstutzen der Kehrmaschine.

(Report Anzeigenblatt)