Recht und Gesetz: Erbrecht der Ehegatten vor Ausspruch der Scheidung

Recht und Gesetz : Erbrecht der Ehegatten vor Ausspruch der Scheidung

Verheiratete beerben einander nach dem Gesetz, Was aber gilt, wenn ein Ehegatte nach Trennung und Einleitung des Scheidungsverfahrens vor Ausspruch der Scheidung stirbt?


In diesem Fall kann das Erbrecht des überlebenden Ehegatten bereits entfallen sein, wenn die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben sind. Das bedeutet im Regelfall, dass
- das Trennungsjahr abgelaufen sein muss und
- der verstorbene Ehegatte die Scheidung entweder selbst beantragt
- oder dem Scheidungsantrag des anderen zugestimmt haben muss.
Das Oberlandesgericht Köln ist der Ansicht, dass es ausreicht, wenn die Zustimmungserklärung in einfacher Form von dem Ehegatten schriftlich abgegeben worden ist.
Im zu entscheidenden Fall hatte der Verstorbene, dem der Scheidungsantrag der Frau zugestellt worden war, dem Gericht seine Zustimmung schriftlich mitgeteilt. Da das Trennungsjahr abgelaufen war, wurde die Frau nicht Erbin, obwohl die Ehe wegen des Todes des Mannes nicht mehr geschieden werden konnte und sie statt zur Geschiedenen zur Witwe wurde.
Hinweis: Wer nach der Trennung vermeiden will, dass der Ehegatte ihn beerbt, tut gut daran, ein Testament zu errichten. Wegen der dabei zu beachtenden Besonderheiten ist es angebracht, sich fachkundigen Rat einzuholen.