Kein Kavaliersdelikt!

Kein Kavaliersdelikt!

Falschparker auf Rad- und Fußwegen: ADFC, Stadt und Polizei klären auf.

Wer häufiger mit dem Fahrrad oder zu Fuß in der Stadt unterwegs ist, kennt das Problem: Von Autos zugeparkte Radwege, Fahrrad-Schutzstreifen und Gehwege. Für manchen Autofahrer, der „mal eben“ zum Bäcker, zum Geldautomaten, zur Apotheke oder an den Kiosk möchte, scheint das illegale Parken auf den für Radfahrer und Fußgänger reservierten Flächen „keine große Sache“ zu sein. Auch vor Schulen und Kindergärten lässt sich dieses Verhalten jeden Tag beobachten.

Doch egal an welcher Stelle: Auch wer nur kurz auf dem Radweg, auf dem Fahrrad-Schutzstreifen oder dem Bürgersteig hält, gefährdet die Fußgänger und Radler, die dem Hindernis ausweichen und das Risiko eingehen müssen, in den Straßenverkehr zu geraten. Gefährlich ist das für alle „schwächeren“ Verkehrsteilnehmer, insbesondere aber für Kinder und ältere Menschen, deren Wahrnehmungs- und Reaktionsvermögen eingeschränkt ist.

Um auf diese Gefahren hinzuweisen und bei Autofahrern das Bewusstsein zu schärfen, dass illegales Parken kein Kavaliersdelikt ist, unterstützen Stadtverwaltung und Polizei den Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club (ADFC) Mönchengladbach bei einer Aufklärungsaktion. In diesen Wochen werden Falschparker auf Geh- und Radwegen einen Info-Zettel an der Windschutzscheibe finden. 10 000 Flyer sind dafür gedruckt worden.

Die bebilderten Infos im Postkartenformat klären über die Regeln, die Rechtslage, und die Gefahren des Fehlverhaltens auf. Sie werden von der Verkehrspolizei, den Verkehrskontrolleuren des Ordnungsamtes und von ADFC Mitgliedern verteilt. Aber auch Bürgerinnen und Bürger können die Flyer nutzen und die Postkarten Falschparkern an die Windschutzscheibe klemmen. Sie liegen im Ordnungsamt, an der Radstation Rheydt, bei Fahrradhändlern und bei der KFZ – Zulassungsstelle aus und können auch auf der Webseite www.moenchengladbach.de als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Zusätzlich wird das Ordnungsamt Schwerpunktkontrollen an bekannten Problemstraßen durchführen. Die Mitglieder des ADFC haben der Stadtverwaltung 15 Straßenzüge benannt, an den häufig Radwege und Schutzstreifen zugeparkt werden. Dazu gehören unter anderem die Bachstraße, Dahlener Straße, Odenkirchener Straße, Mühlenstraße und Gracht in Rheydt, sowie die Neusser Straße, Steinmetzstraße, Aachener Straße und die untere Hindenburgstraße in Mönchengladbach.

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Polizei und Ordnungsamt weisen darauf hin, dass Falschparken auf Gehwegen und Radwegen mit Bußgeldern bis 35 Euro bestraft werden kann. Wenn das Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert, kann es auch abgeschleppt werden.

(Report Anzeigenblatt)