1. Mönchengladbach

Was passiert rund um den ZOB?​

Was passiert rund um den ZOB? : Bahnhofsumfeld im Blick

Mit neuen politischen Ratsbeschlüssen will die Stadt Fehlentwicklung des gesamten nördlichen Bahnhofsumfeldes verhindern und gleichzeitig Handlungsspielräume sichern.

Der Umbau des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) in Gladbach läuft. Auch am Bahnhofsgebäude ist eine denkmalgerechte Sanierung der Fassade durch die Aufnahme in das Förderprogramm „Schöner Ankommen in NRW“ in Planung. Doch auch bei Haus Westland und im gesamten nördlichen Bahnhofsumfeld möchte die Stadt eine positive städtebauliche Entwicklung erreichen.

Konkret strebt die Stadt eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans zum Projekt 19 Häuser an. Des Weiteren soll verabschiedet werden, dass die Stadt vorbereitende Untersuchungen für ein Sanierungsgebiet im Bahnhofsumfeld einleiten kann. Damit zusammenhängend soll eine Vorkaufssatzung für den Bereich beschlossen werden.

Oberbürgermeister Felix Heinrichs erklärt: „Das Bahnhofsumfeld Mönchengladbach ist ein zentraler Bereich und das Eintrittstor zur Stadt. Mit den städtebaulichen Instrumenten wollen wir zentrale Vorstellungen der bisherigen Planungsidee sichern und Fehlentwicklungen vorbeugen. Parallel finden Gespräche mit Eigentümern und potentiellen Investoren statt, die im Stadtzentrum Projekte realisieren wollen.“

Die Stadt nimmt den gesamten Bereich rund um den Europaplatz in den Blick und möchte hieraus ein städtebauliches Sanierungsgebiet machen. In solchen Gebieten hat die Kommune mehr rechtliche Möglichkeiten, städtebaulichen Missständen entgegenzuwirken und auch private Eigentümer zum Handeln zu veranlassen. Konkret geht es um den Bereich zwischen Bismarckstraße, Steinmetzstraße und Hindenburgstraße bzw. – nördlich des Bahnhofs – zwischen Steinmetzstraße, Breitenbachstraße und den Bahngleisen.

„Ob neuer Busbahnhof oder die geplante Bahnhofssanierung – viele tolle Dinge passieren rund um den Bahnhof. Aber der Eindruck der Menschen wird ein überwiegend schlechter bleiben, wenn sich das städtebauliche Umfeld nicht mitentwickelt. Mit den vorbereitenden Untersuchungen für ein Sanierungsgebiet und der Vorkaufssatzung legen wir den Grundstein, um als Kommune mehr Spielraum bei der städtebaulichen Entwicklung zu erhalten“, erklärt die Technische Beigeordnete Claudia Schwan-Schmitz.

Dass städtische Ankäufe im Einzelfall ein probates Mittel sein können, zeigt ein Beispiel: Erst Mitte Dezember hat die Stadt über ihre Entwicklungsgesellschaft das Erbbaurecht für ein Grundstück in zentraler Lage am Europaplatz zurückerworben. Ein kommunales Vorkaufsrecht ermöglicht der Stadt, in einen geschlossenen Kaufvertrag einzutreten und erhöht somit bei Schlüsselgrundstücken ihre Handlungsfähigkeit. Dies setzt aber voraus, dass ein Verkauf überhaupt geplant ist. Eine Verpflichtung zum Kauf ergibt sich aus einem Vorkaufsrecht nicht.

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Grundlage für die Ausweisung eines Sanierungsgebietes ist die Durchführung einer „Vorbereitenden Untersuchung“ (VU). Solche Untersuchungen – ebenfalls gepaart mit einer Vorkaufssatzung – laufen derzeit bereits für einen Bereich rund um die obere Hindenburgstraße und den Alten Markt sowie für das Zentrum von Rheydt. Nun soll der Rat die VU und die Vorkaufssatzung auch für das nördliche Bahnhofsumfeld beschließen.

Mit der VU und dem Vorkaufsrecht möchte die Stadt sicherstellen, dass in dem Gebiet keine Entwicklungen stattfinden, die den städtebaulichen Sanierungszielen entgegenstehen könnten. Zu diesen Zielen zählt, das Stadtbild durch das Schließen von Baulücken, Fassadensanierungen oder auch den Abriss nicht mehr erhaltenswerter Bausubstanz aufzuwerten. Auch zeitgemäßen Wohnraum zu schaffen und den Gebäudebestand energetisch zu sanieren, wird angestrebt.