Das Kreisveterinäramt empfiehlt freiwillige Stallhaltung im Rhein-Kreis Neuss: Maßnahmen gegen Vogelgrippe

Das Kreisveterinäramt empfiehlt freiwillige Stallhaltung im Rhein-Kreis Neuss : Maßnahmen gegen Vogelgrippe

Für Geflügel in Risikoregionen in Nordrhein-Westfalen gilt seit Dienstag vergangener Woche eine Stallpflicht.

Dies hat das Umweltministerium NRW angeordnet, nachdem das Vogelgrippe-Virus H5N8 bei einem Wildvogel auf Rügen nachgewiesen worden war. Der Rhein-Kreis Neuss gehört nicht zu den Risikoregionen. Dennoch empfiehlt Kreisveterinär Dr. Frank Schäfer Geflügelhaltern, ihre Tiere freiwillig im Stall zu lassen. Nach einer aktuellen Bewertung des Friedrich-Löffler-Instituts (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) wird das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest aus dem Wildbestand in Hausgeflügelbestände als hoch eingestuft. „Das gilt besonders für Gebiete mit durchziehenden oder rastenden Wildvögeln“, weiß Dr. Schäfer, der auf die große Schutzwirkung der Aufstallung hinweist. Der Rhein-Kreis Neuss gehöre zwar nicht dazu, zur Sicherheit würden im Kreisveterinäramt aber schon Vorbereitungen für den Ernstfall getroffen. „Bestandsregister, Landkarten mit den Geflügelbeständen und Tierseuchenverfügungen werden aktualisiert und Personalressourcen überprüft“, so Schäfer.

 Das Kreisveterinäramt empfiehlt Geflügelhaltern, ihre Tiere freiwillig im Stall zu lassen.
Das Kreisveterinäramt empfiehlt Geflügelhaltern, ihre Tiere freiwillig im Stall zu lassen. Foto: Shafar/iStock/Thinkstock

Eine Übertragung des aktuellen Vogelgrippe-Virus auf den Menschen ist nach Expertenmeinung unwahrscheinlich. Auch das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) in Stockholm stellt in einer aktuellen Risikobewertung fest, dass die Bedrohung der öffentlichen Gesundheit durch den Erreger H5N8 als sehr gering anzusehen sei.

(Report Anzeigenblatt)