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Corona-Impfung für Kinder zu jeder Öffnungszeit im Impfzentrum Neuss

Impfzentrum Rhein-Kreis Neuss : Corona-Impfung für Kinder

Corona-Impfung für Kinder jetzt zu jeder Öffnungszeit im Impfzentrum des Kreises.

Kinder im Alter von zwölf bis 17 Jahren können jetzt zu jeder Öffnungszeit im Impfzentrum in der Sporthalle am Neusser Hammfelddamm gegen Corona geimpft werden. Das gleiche gilt für mobile Angebote mit dem Biontech-Vakzin. Möglich ist dies, da ein Kinderarzt bei der Impfung nicht mehr anwesend sein muss. Kinder können nun in den Arztpraxen geimpft werden. Hier empfiehlt es sich dies vorher mir der Arztpraxis abzustimmen. Darauf hat der Rhein-Kreis Neuss hingewiesen.

Im Zusammenhang mit der Corona-Impfung von Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren ist inzwischen die Einwilligung eines Sorgeberechtigten ausreichend. Sofern keine Begleitung durch eine sorgeberechtigte Person zum Impfterminerfolgt, vergewissern sich die impfenden Ärztinnen und Ärzte im Zweifelsfall von der Einsichtsfähigkeit des beziehungsweise der Minderjährigen.

Hintergrund ist ein neuer Erlass der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Nach sorgfältiger Bewertung neuer wissenschaftlicher Beobachtungen und Daten war die Ständige Impfkommission (STIKO) zu der Einschätzung gekommen, dass nach gegenwärtigem Wissensstand die Vorteile einer mRNA-Impfung gegen Covid-19 gegenüber dem Risiko von sehr seltenen Nebenwirkungen auch bei Kindern und Jugendlichen ohne Vorerkrankungen überwiegen. Daher hat die STIKO entschieden, ihre bisherige Einschätzung zu aktualisieren und eine allgemeine Covid-19-Impfempfehlung für Zwölf- bis 17-Jährige auszusprechen.

Diese Empfehlung zielt in erster Linie auf den direkten Schutz der geimpften Kinder und Jugendlichen vor Covid-19 und den damit assoziierten psychosozialen Folgeerscheinungen ab. Unverändert soll die Impfung nach ärztlicher Aufklärung über Nutzen und Risiko erfolgen. Aufgrund dieser breiten Empfehlung von Impfungen der Zwölf- bis 17-Jährigen haben alle Impfzentren entsprechende Angebote zu schaffen. Die Aufklärung und Beratung kann dabei sowohl durch Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte sowie durch Hausärztinnen und -ärzte erfolgen.