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Osterather Klinik stellt Antrag auf Schutzschirmverfahren

Insolvenzantrag gestellt : St. Mauritius Therapieklinik vor Restrukturierung

Die St. Mauritius Therapieklinik in Osterath hat nun einen Antrag auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung gestellt und stößt eine grundlegende Restrukturierung an.

Die Gremien der St. Mauritius Therapieklinik haben entschieden, die Klinik im Rahmen eines Sanierungsverfahrens nachhaltig zu restrukturieren. Vor diesem Hintergrund wurde am 10. Mai ein Antrag auf ein Schutzschirmverfahren beim zuständigen Amtsgericht Düsseldorf gestellt. Das Verfahren bietet der Therapieklinik den geeigneten Rahmen, um notwendige Sanierungsmaßnahmen bei laufendem Betrieb schnell und wirksam umzusetzen und so die medizinische wie therapeutische Versorgung von neurologischen Reha-Patienten vollumfänglich aufrecht zu erhalten. Jürgen Braun, Geschäftsführer der St. Mauritius Therapieklinik: „Das Schutzschirmverfahren gibt uns die Möglichkeit, ein finanzierbares und nachhaltiges Konzept für die Zukunft des Standortes zu entwickeln, mit dem wir den wachsenden Herausforderungen des Gesundheitswesens gestärkt entgegentreten und die Bedürfnisse unserer Patientinnen und Patienten bestmöglich erfüllen können.“ Das Verfahren habe auch keinerlei Auswirkungen auf den Betrieb der Therapieklinik. Die medizinische Versorgung sei wie bisher uneingeschränkt gesichert. Ambulante und stationäre Behandlungen sowie Therapien würden vollumfänglich und in gewohnter Qualität weiter durchgeführt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der St. Mauritius Therapieklinik wurden unter anderem in einer Mitarbeiterversammlung über die Antragstellung und die weiteren Schritte informiert. Die Zahlung von Gehältern und Löhnen ist im Rahmen des Verfahrens sichergestellt, heißt es. „Im Rahmen des Verfahrens sollen alle Arbeitsplätze erhalten bleiben. An dieser Stelle möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Loyalität und ihr Engagement danken. Uns steht eine herausfordernde Zeit bevor, ich bin davon überzeugt, dass wir diese gemeinsam meistern und unsere Einrichtung so zukunftssicher aufstellen können“, so Braun.

Hintergrund der Entscheidung ist die aktuelle wirtschaftliche Gesamtlage der Therapieklinik: Negative Auswirkungen der Corona-Pandemie, in der unter anderem die Belegung der Klinik reduziert werden musste, und ein Auslaufen von nicht auskömmlichen Corona-Hilfen bei gleichzeitig steigenden Kosten für Personal und Material hatten die Einrichtung zuletzt in finanzielle Bedrängnis gebracht. Hinzu kommen neben finanziellen Altlasten der Klinik, die ein Abfedern der zunehmend kostenintensiven Struktur erschwert hatten, die derzeitigen wirtschaftlichen sowie gesundheitspolitischen Herausforderungen und der starke Fachkräftemangel im Gesundheitswesen.

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⇥Foto: privat
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Begleitet wird das Verfahren von einem erfahrenen Restrukturierungsteam der Kanzlei Eckert Rechtsanwälte rund um Dr. Mark Boddenberg, Michael Schmidt und Kimon Kantis. Die Sanierungsexperten bringen langjährige Erfahrung im Klinik-Sektor mit. Dr. Biner Bähr von der Wirtschaftskanzlei White & Case wird in diesem Verfahren als vorläufiger Sachwalter bestellt. Dr. Mark Boddenberg und Kimon Kantis sind zudem Generalbevollmächtigte im Verfahren der St. Mauritius Therapieklinik. In den kommenden Wochen wird das Eckert-Restrukturierungsteam gemeinsam mit der Geschäftsführung der Therapieklinik einen umfassenden Plan zur Sanierung des Hauses entwickeln. Dieser bildet die Basis für die Zukunft der St. Mauritius Therapieklinik.