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: Klage abgewiesen: Verkaufsoffener Sonntag war rechtmäßig

: Klage abgewiesen: Verkaufsoffener Sonntag war rechtmäßig

. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat im Hauptsacheverfahren zur Klage von Verdi gegen den verkaufsoffenen Sonntag anlässlich der „Blaulichtmeile“ überraschend schnell das Urteil gesprochenund die Klage abgewiesen.

„Die Öffnung der Verkaufsstätten in der Innenstadt von Mönchengladbach am Sonntag, 28. April, im unmittelbaren Umfeld der „Blaulichtmeile“ auf der Haupteinkaufsstraße war rechtmäßig“, so der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW am Mittwoch in seinem ersten Hauptsacheverfahren zum neuen Ladenöffnungsgesetz NRW.

Das City Management sieht sich damit in seiner Auffassung bestätigt und hofft das nun zukünftig die Beantragung und Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen einfacher, schneller und rechtssicher erfolgen kann. Im Urteil des OVG gibt es hierfür auch ein paar entscheidende Hinweise:„dass das Erscheinungsbild der Hindenburgstraße deutlich von einem gewöhnlichen Werktag abweichen“ sowie„wenn sich die Ladenöffnungsmöglichkeit im Wesentlichen auf das unmittelbare Umfeld der Veranstaltung bezieht und zeitgleich mit ihr vorgesehen ist“, teil Eduard Felzen, stellvertretender Vorsitzender des Citymanagements, mit.