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Kolumne Recht: Was gibt’s Neues an der „Corona-Front“?

Kolumne Recht : Was gibt’s Neues an der „Corona-Front“?

Manche Neuigkeiten - Corona-App und „Test-Urlauber“ auf Mallorca - sind in aller Munde. Nicht so sehr der Beschluss der Bundesregierung, das Strafgesetzbuch in Sachen Steuerhinterziehung ändern zu wollen.

Seit gestern kann man die Corona App herunterladen. Keine Sorge, ich werde Sie jetzt nicht mit Datenschutzrecht langweilen. Nur so viel: die Dame, die sich heute im Radio beschwerte, sie fühle sich jetzt hinsichtlich ihres Bewegungsprofils überwacht, liegt falsch. Die App erkennt nicht, wo sich ihre User aufhalten. Nur im Falle einer (freiwilligen) Anzeige einer Erkrankung, findet ein Datenabgleich statt. Dies zur Klärung der Frage, ob andere User in Kontakt mit dem Erkrankten waren. Dieser Datenabgleich findet nicht zentral beim Betreiber der App oder gar einer Behörde statt, sondern auf den Handys der User. Sonst passiert in der App nichts. Insbesondere kann ich nicht sehen, ob in meiner Umgebung Infizierte anwesend sind. Es sieht auch niemand, ob ich infiziert bin.

Der Chaos-Computer-Club, nach eigenen Angaben „die größte europäische Hackervereinigung und seit über dreißig Jahren Vermittler im Spannungsfeld technischer und sozialer Entwicklungen“ findet an der App nichts zu beanstanden.

Der Aufschrei in den sozialen Netzwerken ist dennoch erwartungsgemäß groß. Das kann man lustig finden. Oder traurig. Unter Verwendung der Facebook App auf dem Apple- bzw. Google Handy den Datenschutz zu verteidigen, ist auf jeden Fall ein wenig schizophren.

Seit Vorgestern dürfen wir wieder nach Mallorca fliegen. Also noch nicht alle. Aber ein paar Auserwählte testen schon einmal das Feeling mit Maske im voll besetzten Touristenbomber, Anstehen am Körperwärmemessgerät und schließlich noch einmal Anstehen am Hotel, bis die Vorderleute unter Einhaltung der Hygienevorschriften fertig mit Einchecken sind. Ich hoffe, das geht gut. Und damit meine ich nicht die Performance der Testurlauber. Die Bundesregierung hat sicherheitshalber schon einmal mitgeteilt, dass es eine zweite Rückholaktion nicht geben wird. Und dass den vor wenigen Wochen zurückgeholten Urlaubern demnächst die Rechnung für den Rückflug zugestellt wird.

Nicht so viel mediale Aufmerksamkeit erhielt der Beschluss der Bundesregierung, im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes, welches bewirken soll, „dass die Wirtschaft schnell wieder an Schwung gewinnt“ (BMF), das Strafgesetzbuch dahingehend zu ändern, dass hinterzogene Steuern demnächst auch dann eingezogen werden dürfen, wenn sie schon verjährt sind. Das ist bemerkenswert. Dass der Staat sich seine Zahlungstitel gegen den Bürger selbst in Form von (Steuer)bescheiden ausdrucken darf und nicht wie der Bürger, sich erst einmal einen Zahlungstitel in Form eines Urteils gegen einen anderen Bürger erstreiten muss, ist das eine. Dass mit gerade beschriebener Gesetzesänderung darüber hinaus auch noch die Verjährung genannter Ansprüche des Staates gegen den Bürger faktisch abgeschafft werden soll, wird von vielen namhaften Steuerrechtlern als Skandal bezeichnet. Ach ja, die strafrechtliche Verfolgbarkeit einer Steuerhinterziehung soll bei dieser Gelegenheit auch noch verlängert werden. Für mich klingt das weniger nach einem Ankurbeln der Wirtschaft. Eher nach dem Beginn der Suche nach denen, die die Corona-Rechnung am Ende bezahlen.

Jan Lampe

Fachanwalt für Steuerrecht und zertifizierter Berater Steuerstrafrecht (DAA),

Partner der Kanzlei Hollender Lampe Lampe in Mönchengladbach