Öffnungszeiten an Feiertagen

Öffnungszeiten an Feiertagen

Auch während der Feiertage zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt die Kreisverwaltung geöffnet. Allerdings werden viele Besucher erwartet, so dass es zu Service-Einschränkungen kommen kann. Die Dienststellen des Straßenverkehrsamtes (SVA) in Neuss und Grevenbroich bleiben am 23., 29. und 30. Dezember geöffnet, und zwar jeweils zwischen 8 und 15.30 Uhr.

Während die SVA-Dienststelle in Dormagen am Dienstag, 23. Dezember, von 8 bis 12 sowie von 13.30 bis 15.30 Uhr geöffnet ist, bleibt die Außenstelle in Meerbusch an diesem Tag geschlossen. Ebenfalls geschlossen sind die SVA-Dienststellen am 29. und 30. Dezember in Dormagen und Meerbusch.

Kunden können sich vor dem Besuch des Straßenverkehrsamtes bequem im Internet oder mit ihrem Smartphone über die jeweilige Warte-Situation in den einzelnen Dienststellen informieren. Neben einer mobilen Web-Site im Internet unter www.rhein-kreis-neuss.de/wtn stehen auch kostenlose Apps zur Verfügung. Die durchschnittlichen Wartezeiten, aktuellen Aufrufnummern und Anzahl der wartenden Kunden werden für alle vier Dienststellen angezeigt.

Am Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember) bleibt die Kreisverwaltung wie in den Jahren zuvor geschlossen. Für Privatkunden öffnet das Straßenverkehrsamt in Neuss seine Türen wieder am Freitag, 2. Januar, von 8 bis 12 Uhr.

(Report Anzeigenblatt)