Schon den Fahrzeugschein geändert?

Schon den Fahrzeugschein geändert?

Das Straßenverkehrsamt informiert: Nach dem Umzug Adresse im Fahrzeugschein ändern lassen.

Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises Neuss weist darauf hin, dass Fahrzeughalter sich nach ihrem Umzug nicht nur beim Einwohnermeldeamt ummelden, sondern den neuen Wohnort auch im Fahrzeugschein eintragen lassen müssen. Nur wenn die aktuelle Anschrift im Fahrzeugschein und beim Straßenverkehrsamt eingetragen ist, erhalten Bürger zum Beispiel Post zu Rückrufaktionen wie aktuell zum Beispiel zur VW-Rückrufaktion. Denn das Kraftfahrtbundesamt verwendet die Daten der Straßenverkehrsämter.

Nicht nur bei Rückrufaktionen ist die aktuelle Adresse erforderlich. Auch bei einem Verkehrsvergehen sind die Behörden auf aktuelle Adressen angewiesen – ebenso wie bei Unglücksfällen, um Angehörige schnell zu ermitteln und zu benachrichtigen.

Ganz gleich ob jemand in einen neuen Zulassungsbezirk zieht oder ob er innerhalb des Rhein-Kreises Neuss umzieht – in jedem Fall ist es gesetzlich vorgeschrieben, die Adresse beim Straßenverkehrsamt aktualisieren zu lassen. Denn wer als Fahrzeughalter seine Daten nicht umgehend nach Umzug und Ummeldung beim Straßenverkehrsamt ändern lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Auch ein Bußgeld wird dann fällig.

Für die Änderung der Halterdaten benötigen Bürger neben ihrem Personalausweis den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I). Die Umschreibung kostet mindestens 11 Euro. Besondere Dokumente sind nötig, wenn das Fahrzeug auf einen Verein oder auf eine Firma zugelassen ist.

Weitere Informationen sowie die Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamtes finden sich im Internet unter www.rhein-kreis-neuss.de/sva .

(StadtSpiegel)