1. Viersen

Förderprogramm für Steckermodule startet am 19. Februar

Steckermodule in Nettetal : Förderprogramm startet

Mit dem zum 19. Februar aufgelegten Förderprogramm „Photovoltaik-Steckermodule“ erhalten Mieter*innen und Vermieter*innen Nettetals eine finanzielle Unterstützung für die Anschaffung von Photovoltaik-Steckermodulen.

Die Stadt schafft einen Anreiz für diese Zielgruppe, die einen eigenen Beitrag zur Bewältigung der Klima- und Energiekrise leisten will. Ziel der Zuwendung ist es, den Einsatz und Ausbau von erneuerbaren Energien innerhalb des Gebiets der Stadt Nettetal zu unterstützen und damit einen lokalen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen zu leisten.

Die Fördersätze, abhängig von der Geräteleistung, stellen sich wie folgt dar: Bei einer Geräteleistung von 250 bis 430 Watt wird ein Zuschuss von 50 Prozent, jedoch maximal von 100 Euro gewährt. Ab einer Leistung von 430 bis 600 Watt beträgt die finanzielle Förderung 50 Prozent, jedoch maximal 200 Euro. Insgesamt stehen 10.000 Euro im Haushalt zur Verfügung.

Für die Antragstellung benötigt man lediglich das Antragsformular, welches ab Montag, 19. Februar, um 8.30 Uhr auf www.nettetal.de zu finden sein wird, und einen Kostenvoranschlag. Als Kostenvoranschlag werden auch Angebote aus dem Internet, die mittels eines sogennanten Screenshot dokumentiert werden, zugelassen. Die Anträge werden in der Reihenfolge der Eingänge bearbeitet. Ist der Fördertopf ausgeschöpft, wird das Programm geschlossen. Schnell sein lohnt sich somit.

Die Förderung ist allerdings an gewisse Bedingungen geknüpft: Die Wechselrichter, die den Strom der Solar-Module in Wechselstrom umwandeln und in das Stromnetz einspeisen, müssen eine Mindestleistung von 250 Watt haben. Zudem dürfen sie eine Maximalleistung von 600 Watt nicht übersteigen. Eine vorübergehende Drosselung des Wechselrichters von 800 Watt auf 600 Watt ist jedoch zugelassen. Außerdem muss das Gerät im sogenannten Marktstammdatenregister angemeldet werden. Letzter Punkt: Eine Anschaffung darf erst erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt. Sind die Auflagen erfüllt, fördert die Stadt die Anschaffung mit bis zu 200 Euro.

Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass Mieter*innen ihre Vermieter*innen über die Anschaffung informieren sollten, bevor sie ein Stecker-Solargerät aufstellen. Weiterhin ist zu beachten, dass eine doppelte Förderung durch Kombination mit anderen Förderprogrammen nicht erlaubt ist.

Alle Informationen zum Förderprogramm finden sich auf www.nettetal.de. Dort sind auch weiterführende Informationen und das Antragsformular sowie die Förderrichtlinie erhältlich. Unterlagen können auch telefonisch bei der zuständigen Sachbearbeiterin, Agnes Steinmetz, unter 02153/ 898 -6203 oder per Mail an agnes.steinmetz@nettetal.de angefordert werden.