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Informationen für Vorerkrankte zu Corona-Impfungen im Kreis Viersen

Corona im Kreis Viersen : Vorerkrankt und Impfungen

Der Kreis Viersen beantwortet Fragen rund um das Thema Impfung für Vorerkrankte.

Ich habe eine Vorerkrankung. Bin ich dadurch aktuell impfberechtigt?

Aktuell sind nicht alle Personen mit Vorerkrankungen laut der Coronavirus-Impfverordnung impfberechtigt, sondern nur solche, mit schweren Vorerkrankungen. Diese Personen haben ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf. Dazu gehören zum Beispiel: Personen mit Trisomie 21, Personen nach Organtransplantation, Personen mit Diabetes mellitus oder chronischen Leber- oder Nierenerkrankungen. Das Land stellt dem Kreis für diese Gruppe allerdings aktuell erst ein begrenztes Kontingent an Impfdosen zur Verfügung, so dass nicht alle berechtigten Menschen sofort geimpft werden können. Eine vollständige Auflistung aller gültigen Vorerkrankungen findet man unter § 3 Abs. 1 Nr. 2 a-k in der Coronavirus-Impfverordnung.

Wo kann ich mich impfen lassen?

Seit dem 6. April können sich Personen, die aufgrund ihrer Vorerkrankung unter die oben genannte Gruppe fallen, bei ihrem Hausarzt impfen lassen. Auch der Kreis Viersen vergibt im Impfzentrum Impftermine für Menschen mit schweren Vorerkrankungen. Allerdings steht dort nur ein kleines Kontingent an Impfdosen für diese Gruppe zur Verfügung. Der Kreis führt daher eine Warteliste.

Wie kann ich mich im Impfzentrum impfen lassen?

Um im Impfzentrum des Kreises Viersen geimpft werden zu können, benötigt der Kreis Viersen zunächst ein ärztliches Attest. Das Attest kann man in Verbindung mit seiner Handynummer per E-Mail an impfen@kreis-viersen.de schicken.

Was passiert dann?

Die Mitarbeiter*innen des Impfzentrums überprüfen alle eingegangen E-Mails. Sollten die vorliegenden Angaben bestätigen, dass man impfberechtigt ist, wird man durch das Impfzentrum kontaktiert und registriert.

Was ist die „Impfbrücke“ und wie erhalte ich einen Termin?

Wenn man als impfberechtigte Person mit Vorerkrankung im Impfzentrum registriert ist, wird man über die sogenannte „Impfbrücke“ über ein Impfangebot informiert. In diesem Fall bekommt man über eine SMS ein kurzfristiges Terminangebot für eine Impfung. Die Nachrichten werden durch ein System automatisch nach dem Zufallsprinzip verschickt und ausgewertet.

Was muss ich tun, um den Termin wahrzunehmen?

Wenn man den vorgeschlagenen Termin wahrnehmen möchte, antwortet man bitte mit „Ja“ auf die SMS. Die Antwort darf nur aus einem Wort bestehen. Anschließend erhält man eine Bestätigung des Termins per SMS. Wenn man keine Bestätigungs-SMS erhalten hat, kommt der Termin nicht zustande. Dies liegt daran, dass die Termine absichtlich überbucht werden: Pro übrig gebliebener Impfdose werden mehrere Personen gleichzeitig über das Impfangebot informiert. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Impfstoff nicht verfällt.

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Ich habe keine Bestätigungs-SMS bekommen. Muss ich mich erneut für die Impfbrücke registrieren?

Sollte man keine Bestätigungs-SMS erhalten haben, bleibt man weiterhin registriert und wird erneut kontaktiert.

Kann ich den Termin für eine andere Person annehmen?

Das Impfangebot gilt nur für einen persönlich. Es ist nicht möglich, das Impfangebot auf Angehörige oder Dritte zu übertragen.

Wie schnell kann ich mit einem Impftermin rechnen, wenn ich zu der Gruppe der impfberechtigten Personen mit schweren Vorerkrankungen gehöre?

Zwar hat der Kreis bereits um die 2 000 Menschen mit schweren Vorerkrankungen zum Impfen eingeladen, einige hundert stehen aber auf der Warteliste. Täglich können aber nur mehrere dutzend Impfdosen vergeben werden. Die Vorerkrankten werden durch einen Zufallsgenerator ausgewählt, um das Verfahren gerecht zu gestalten. So kommt es, dass manche Vorerkrankte nur wenige Tage auf einen Termin warten müssen, andere aber mehrere Wochen.