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Verdacht auf sexuelle Nötigung durch Arzt an Krankenhaus Nettetal

Krankenhaus Nettetal : Arzt in Untersuchungshaft

Am Montag vergangener Woche wurde der Polizei Viersen eine sexuelle Nötigung im Zusammenhang mit einer ärztlichen Behandlung angezeigt. Ein 34-jähriger syrischer Arzt aus dem Nettetaler Krankenhaus ist dringend tatverdächtig, das Opfer ist eine 31-jährige Frau aus Viersen.

Am Donnerstag vollstreckte die Viersener Kripo Durchsuchungsbeschlüsse im Krankenhaus und in der Wohnung des Arztes. Ihn selbst nahmen die Einsatzkräfte vorläufig fest. Das zuständige Gericht ordnete am Freitag auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Untersuchungshaft an.

Der Arzt war seit April 2021 in dem Krankenhaus tätig. Es ist also möglich, dass noch mehr Patientinnen Opfer einer ähnlich gelagerten Tat wurden. Die Kriminalpolizei in Dülken führt die weiteren Ermittlungen. Betroffene können sich direkt an die Leitung des Kriminalkommissariats 1 oder an die Opferschutzbeauftragten unter 02162/3770 wenden.

Das Städtische Krankenhaus Nettetal informierte nun, dass Verantwortliche des Krankenhauses Ende vergangener Woche von der Polizei Viersen über die Anzeige in Kenntnis gesetzt wurden. Bei dem Arzt handele es sich um einen Assistenzarzt, der weniger als ein Jahr im Nettetaler Haus tätig war.

Der Arzt wurde seitens der Krankenhausleitung mit sofortiger Wirkung freigestellt und gilt nach Angaben der Polizei als dringend tatverdächtig.

Da auch das Krankenhaus nicht vollends ausschließt, dass es mehr Opfer geben könnte, bittet Geschäftsführer Jörg Schneider darum, dass etwaige Betroffene sich bei der Kriminalpolizei Dülken oder im Nettetaler Krankenhaus unter 02153/ 125 845 melden, um zur Aufklärung der Ermittlungen beizutragen.

„Wir sind natürlich geschockt über die Anschuldigungen und werden alles tun, um bestmöglich zur Aufklärung beizutragen“, so Schneider. „Es gab für uns keinerlei Anzeichen, die uns im Zuge des Einstellungsverfahrens hätten aufmerksam werden lassen, um von einer Anstellung im Mai 2021 Abstand zu nehmen.“

Grundsätzlich müsse von jedem Arbeitnehmer des Nettetaler Hauses ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Überdies verschaffe man sich selbstverständlich einen persönlichen Eindruck des potenziellen neuen Mitarbeiters. Beides schien im Falle des besagten Arztes unauffällig und tadellos.

Vorliegende Arbeitszeugnisse ehemaliger Arbeitgeber ließen ebenfalls keinerlei Rückschlüsse zu. „Leider sind uns allen in der Beurteilung von Menschen Grenzen gesetzt und wir können stets nur nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden“, sagt Schneider.