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Corona im Kreis Viersen Gefährdungsstufe 2 in Kraft

Corona im Kreis Viersen : Verschärfte Maßnahmen gelten ab morgen

Der Kreis Viersen hat heute, 26. Oktober, durch eine Allgemeinverfügung die "Gefährdungsstufe 2" des Landes NRW festgestellt. Zuvor wurde der zweite Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen überschritten. Somit gelten ab morgen, Dienstag, 27. Oktober, 0 Uhr, weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

  • In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.
  • An Festen aus herausragendem Anlass, etwa Hochzeiten, außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen.
  • Bei öffentlichen Veranstaltungen sind innen und außen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, der Kreis Viersen lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu.
  • Sperrstunde: Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.
  • Zusätzlich besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den ausgewiesenen Bereichen in den Städten und Gemeinden des Kreises (siehe Grafiken). Gleiches gilt am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen.

Die Regeln treten ab morgen in Kraft.

 Viersen: Die Maskenpflicht gilt ohne zeitliche Einschränkung auf der Hauptstraße, von der Dülkener Straße bis zur Heierstraße, auf der Bahnhofstraße, von der Hauptstraße bis zum Casinogarten, und in der Rathausgasse.
Viersen: Die Maskenpflicht gilt ohne zeitliche Einschränkung auf der Hauptstraße, von der Dülkener Straße bis zur Heierstraße, auf der Bahnhofstraße, von der Hauptstraße bis zum Casinogarten, und in der Rathausgasse. Foto: Kreis Viersen

Die "Gefährdungsstufe 2" gilt solange, bis der Schwellenwert der 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.

 Niederkrüchten/Schwalmtal: Die Maskenpflicht gilt von freitags bis sonntags sowie an Feiertagen von 10 bis 19 Uhr auf allen öffentlichen Wegen und Plätzen im Uferbereich des Hariksees - Gützenrather Bruch - Mühlrather Hof - Parkplatz an der Mühlrather Mühle - Am Wildpfad - Parkplatz Harikseestraße - Harikseeweg.
Niederkrüchten/Schwalmtal: Die Maskenpflicht gilt von freitags bis sonntags sowie an Feiertagen von 10 bis 19 Uhr auf allen öffentlichen Wegen und Plätzen im Uferbereich des Hariksees - Gützenrather Bruch - Mühlrather Hof - Parkplatz an der Mühlrather Mühle - Am Wildpfad - Parkplatz Harikseestraße - Harikseeweg. Foto: Kreis Viersen

„Wir sind an einem kritischen Punkt angekommen – im Kreisgebiet, landes- und bundesweit. Jetzt muss sich jeder für den Infektionsschutz engagieren. Nur so gelingt es uns, das Infektionsgeschehen zu verlangsamen und Risikogruppen zu schützen. Deshalb appelliere ich eindringlich: Halten Sie sich an die Abstands- und Hygieneregeln, reduzieren Sie soziale Kontakte und bleiben Sie – wann immer möglich – zuhause“, sagt Landrat Dr. Andreas Coenen.

 Brüggen: Die Maskenpflicht gilt von freitags 14 Uhr bis sonntags 19 Uhr auf der Borner Straße Hausnummer 1-13 sowie 4-14, Klosterstraße Hausnummer 14-78 sowie 15-81, Bruchstraße 1-9 sowie 2-10.
Brüggen: Die Maskenpflicht gilt von freitags 14 Uhr bis sonntags 19 Uhr auf der Borner Straße Hausnummer 1-13 sowie 4-14, Klosterstraße Hausnummer 14-78 sowie 15-81, Bruchstraße 1-9 sowie 2-10. Foto: Kreis Viersen

Der Kreis Viersen für sieben Städte und Gemeinden Maskenpflicht in belebten Bereichen angeordnet. Dies ist das Ergebnis der Gespräche zwischen dem Kreis Viersen und Vertretern der Kommunen. Die betroffenen Gebiete haben die Städte und Gemeinden benannt.

 Nettetal: Die Maskenpflicht gilt von montags bis samstags von 7 bis 22 Uhr in der Ludbach-Passage.
Nettetal: Die Maskenpflicht gilt von montags bis samstags von 7 bis 22 Uhr in der Ludbach-Passage. Foto: Kreis Viersen

Die Maskenpflicht wurde am Freitag im Amtsblatt des Kreises Viersen veröffentlicht. Sie gilt seit Samstag für folgende Gebiete:

Brüggen: freitags 14 Uhr bis sonntags 19 Uhr, Borner Straße Hausnummer 1-13 sowie 4 -14, Klosterstraße Hausnummer 14-78 sowie 15-81, Bruchstraße 1-9 sowie 2-10

Kempen: keine zeitliche Einschränkung, Altstadt Kempens innerhalb des Innenstadt-Rings: Thomasstraße, Burgwall, Möhlenwall, Tiefstraße, Kuhstraße, Burgstraße, Spülwall, Wambrechiestraße, Orsaystraße, Judenstraße, Hessenwall, Donkwall, Engerstraße, Neustraße, Rabenstraße, Klosterstraße, Studentenacker, Ellenstraße, Umstraße, Buttermarkt, Moosgasse, Schulstraße, Acker, Heilig-Geist-Straße, Franziskanerstraße, Kirchgasse, Kirchstraße, An Sankt Marien, Am Propsteigarten, Patersgasse, Alte Schulstraße, Oelstraße, Postgasse, Heinrich-Reck-Gasse, Peterstraße, Arnold-Janssen-Straße, Viehmarkt, Bockengasse sowie die Parkplätze P1 – P5, P8 – P10, P12 – P15, P17

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Nettetal: montags bis samstags von 7 bis 22 Uhr, Ludbach-Passage Lobberich

Niederkrüchten und Schwalmtal: freitags bis sonntags sowie an Feiertagen in der Zeit von 10 bis 19 Uhr für alle öffentlichen Wege und Plätze im Uferbereich des Hariksees - Gützenrather Bruch - Mühlrather Hof - Parkplatz an der Mühlrather Mühle - Am Wildpfad - Parkplatz Harikseestraße – Harikseeweg

Tönisvorst: keine zeitliche Einschränkung, St.Tönis: Hochstraße – Rathausplatz – Wirichs-Jätzke; Vorst: Markt

Viersen: keine zeitliche Einschränkung, Hauptstraße von der Dülkener Straße bis zur Heierstraße - Bahnhofstraße von der Hauptstraße bis zum Casinogarten - Rathausgasse

Die jeweiligen Städte und Gemeinden weisen auf die Maskenpflicht in den genannten Bereichen hin und überprüfen, ob sich die Menschen daran halten.