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Hunde können in Viersen auch online angemeldet werden

Stadt Viersen prüft : Hundekontrollen verlängert

Die Stadt Viersen setzt die Überprüfung fort, ob Hunde ordentlich angemeldet sind. Außerdem können Hunde ab sofort über eine Online-Anwendung auf der Internetseite der Stadt www.viersen.de angemeldet werden.

. Seit November 2022 überprüft die Stadt Viersen, ob Hunde ordnungsgemäß zur Hundesteuer angemeldet sind. Ein städtischer Mitarbeiter befragt hierzu Hundehalter*innen im Stadtgebiet. Er zeigt stets einen städtischen Dienstausweis vor. Die bisherigen Kontrollen haben gezeigt, dass der überwiegende Anteil der überprüften Hunde ordnungsgemäß zur Hundesteuer angemeldet ist.

In den nächsten Wochen werden vermehrt einzelne Straßen abgegangen.Anlassbezogen wird der städtische Mitarbeiter im Einzelfall an Häusern oder Wohnungen klingeln. Sollten bei der Überprüfung Hunde festgestellt werden, die nicht zur Steuer angemeldet sind, wird das als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Dann wird nicht nur die Steuer rückwirkend festgesetzt. Zusätzlich muss man mit einem Bußgeld rechnen. Das Bußgeld kann bis zu 500 Euro betragen.

Hintergrund der Überprüfung ist die Steuergerechtigkeit. So soll verhindert werden, dass Menschen, die ihren Hund anmelden, einen finanziellen Nachteil gegenüber Nicht-Anmeldenden haben. Die Stadt bittet in diesem Zusammenhang alle, die es bisher versäumt haben, ihren Hund zeitnah anzumelden.

Angemeldet werden können Hunde persönlich oder schriftlich. Die persönliche Anmeldung ist möglich im Verwaltungsgebäude I in Dülken, Am Alten Rathaus 1, Zimmer 203. Sprechzeiten sind montags bis freitags von 8 bis 12.30 Uhr und nach Vereinbarung. Für eine schriftliche Anmeldung stellt die Stadt Viersen einen Link zum Formular oder direkt zur Online-Anmeldung auf ihrer Internetseite www.viersen.de zur Verfügung. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann per Post oder per E-Mail (steuern@viersen.de) an die Stadt geschickt werden. Eine direkte Online-Anmeldung ist ab sofort auch möglich.

Fragen zur Hundesteuer beantwortet der städtische Fachbereich Finanzverwaltung – Kommunale Steuern und Abgaben: steuern@viersen.de, 02162/ 101-569.

Zusätzlich zur Hundesteueranmeldung kann es erforderlich sein, dass bestimmte Hunde ordnungsbehördlich gemeldet werden müssen. Fragen hierzu beantwortet der Fachbereich Ordnung und Sicherheit – Ordnungsangelegenheiten: 02162/ 101-611 oder 101-598.