: Neue Regeln für Notbetreuung

Das Land NRW hat die Regelungen für die Notbetreuung von Kindern in Schulen, Kitas und Tagespflege erneut geändert. Die Stadt Viersen arbeitet seit der Bekanntgabe an der Umsetzung der neuen Vorschriften.

Viersen. Dabei galt es zunächst, die seit Montag, 23. März, geltenden ausgeweiteten Ansprüche auf Betreuungsplätze zu sichern.

Seit Montag haben Eltern auch dann einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz, wenn nur ein Elternteil in einem der sogenannten systemkritischen Berufe arbeitet. Allerdings gilt das nur dann, wenn die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Was „verantwortungsvoll“ ist, ergibt sich aus den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de).

Bei Alleinerziehenden spielt keine Rolle mehr, ob innerhalb einer Familie anderweitige Betreuungsmöglichkeiten bestehen. Eine Arbeitgeberbescheinigung, die die Tätigkeit im Bereich der kritischen Infrastruktur bestätigt, reicht aus.

Die Stadt appelliert an die Eltern, die Notbetreuung nur in besonderen Fällen zu nutzen. Arbeitgeber sollten genau prüfen, ob die Mitarbeitenden tatsächlich zur Sicherung der kritischen Aufgaben unabkömmlich sind. Der tatsächliche Betreuungsbedarf sollte zudem durch Dienstpläne glaubhaft gemacht werden.

Anderenfalls könne nicht gewährleistet werden, dass die Betreuungsgruppen höchstens fünf Kinder umfassen. Eine Überlastung der Einrichtungen könnte dazu führen, dass Betreuungsangebote ganz ausfallen.

Eltern, deren Kinder in der vergangenen Woche nicht in der Notbetreuung waren, die aber jetzt Bedarf haben, wenden sich an die Kita oder die Schule, die das Kind oder die Kinder besuchen. Wer bislang keinen Kita-Platz hatte und jetzt eine Betreuung braucht, kann sich bei der Kita Robend melden (Robend 156, 02162/ 22522).

Wenn Tagespflegestellen (Tagesmütter) ausfallen, hilft die Kita Röhlenend (Röhlenend 10, 02162/ 56969). Sollten Schulen die Betreuung nicht sicherstellen können, gibt es Hilfe bei der Stadt: Stefan Smitowicz (02162/ 101–457) und Frank Fünders (02162/ 101–327).

Sollte die Nachfrage das machbare Angebot überschreiten, treffen die

Schul- und Kitaleitungen eine Entscheidung nach Dringlichkeit des Betreuungsbedarfs. Dabei werden Kinder vorrangig aufgenommen, bei denen beide Eltern in systemkritischen Berufen arbeiten oder bei denen ein alleinerziehender Elternteil keine alternative Betreuung organisieren kann.

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Unabhängig davon gilt weiterhin, dass Kinder, die krank sind, kürzlich Kontakt mit infizierten Personen hatten oder in einem Risikogebiet waren, nicht in die Notbetreuung aufgenommen werden. Eltern sollten zudem beim Bringen und Abholen die Hygieneregeln beachten – also insbesondere nicht in Gruppen vor der Tür stehen und Abstand halten.

Regelungen für die Notbetreuung an Wochenenden werden schnellstmöglich in Absprache mit den betroffenen Eltern erarbeitet. Gleiches gilt für Angebote in den Osterferien.