: Versorgung mit Hilfsmitteln

Der Bundestagsabgeordnete Uwe Schummer informierte sich vor Ort im Sanitätshaus Lettermann, wie die Hilfsmittelleistungserbringer zur Entlastung der stationären Strukturen in Zeiten von Covid-19 beitragen.

Viersen. Die Hilfsmittelleistungserbringer sind in ihrem täglichen Handeln als Bindeglied zwischen stationären und ambulanten Strukturen sowie zu den weiteren an der Versorgung beteiligten Akteuren wie Ärzteschaft und Pflege tätig. Lettermann sei ein Vorzeige-Unternehmen, in dem Inklusion gelebt wird und das sich durch eine hohe Ausbildungsbereitschaft auszeichnet, so der Bundestagsabgeordnete Uwe Schummer.

Die Corona-Pandemie stellt die Hilfsmittelbranche jedoch vor immense Herausforderungen: Patienten müssen darauf vertrauen, dass die medizinisch notwendige Versorgung unter allen Umständen gesichert ist – gleichzeitig sorgen Engpässe bei Schutzkleidung, Verschiebung von elektiven, nicht dringlichen Eingriffen, Fokussierung auf kontaktfreie Versorgungen für große Verunsicherung bei Patienten.

Es braucht ein klares Signal, dass alles getan wird, um eine Unterversorgung zu vermeiden und gesundheitlichen Schäden durch Verschleppung von notwendigen Versorgungen vorzubeugen. Leistungserbringer müssen darauf vertrauen können, dass Umsatz- und Auftragseinbußen nicht ihre Existenz gefährden: ihre Leistung für die gesetzlich-versicherten Patientinnen und Patienten nicht zur Disposition steht – also auch wirtschaftlich abgesichert ist.

Für Ralf Lettermann, Geschäftsführer des Sanitätshaus Lettermann und Aufsichtsratsmitglied der Rehavital steht daher fest: „Die Hilfsmittelleistungserbringer müssen bei der Distribution von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) durch die Gesundheitsbehörden berücksichtigt werden, um bei unmittelbarem Patientenkontakt versorgungsfähig zu sein.“ Zusätzlich müssen die Mehrausgaben, die infolge von COVID-19 entstehen – so zum Beispiel bei der Beschaffung von PSA sowie bei der hygienischen Aufbereitung von Hilfsmitteln – erstattet werden. Hierbei sei die Einführung einer Corona-Pauschale, die von den Hilfsmittelleistungserbringern beantragt werden kann, denkbar.

Uwe Schummer MdB betonte, dass es unbedingt zu verhindern sei, dass Hilfsmittelleistungserbringer als Quelle des Bezugs und der Beschaffung von Hilfsmitteln oder Schutzausrüstungen durch Beschlagnahme oder ähnlichem herangezogen und damit in ihrer Leistungsfähigkeit geschwächt werden. „Ich werde das Thema in der kommenden Fraktionswoche in Berlin aufgreifen und auf der Arbeitsebene mit dem Ministerium diskutieren.“

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Die Reduktion elektiver Eingriffe oder der Verzicht auf Arztbesuche führen zu einer Gefährdung des Gesundheitszustands der betroffenen Patienten. Für die Hilfsmittelleistungserbringer bedeutet dies einen erheblichen Rückgang der Hilfsmittelversorgung.

Die Unternehmen der Hilfsmittelversorgung bewegen sich im Spagat zwischen Versorgungspflicht und finanziellem Kollaps. „Nur ein Schutzschirm kann sicherstellen, dass eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung entsprechend dem gesetzlichen Auftrag jetzt und in Zukunft aufrechterhalten werden kann.“