: Kultur machte den Anfang

Aus dem Plan der NRW-Landesregierung ergibt sich für Viersen ein bunter Strauß von Lockerungen bei den Corona-Einschränkungen.

Nach einem ersten Schritt für Aktivitäten unter freiem Himmel folgen mehr Angebote in Gebäuden. In allen Fällen gilt: Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln müssen eingehalten werden.

Die Städtische Galerie im Park hat ihre Türen wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Besucher können sich die aktuelle Ausstellung „Schwarz Weiß II“ ansehen. Jeweils bis zu 20 Gäste gleichzeitig dürfen in die Galerie am Rathauspark. Das Tragen einer selbst mitgebrachten Mund-Nase-Bedeckung ist Pflicht.

In den Verwaltungsdienststellen ist der Grundsatz weggefallen, dass Besuche nur in dringenden und nicht aufschiebbaren Angelegenheiten möglich sind. Vorsprachen sind wieder in allen Sachen machbar. Allerdings gilt: Wer mit einem Mitarbeiter der Stadtverwaltung persönlich sprechen will, muss vorher einen Termin vereinbaren.

Die Möglichkeit der Online-Terminreservierung (www.qtermin.de/stadt-viersen) gibt es im Ausländerbereich und für das Service-Center im Stadthaus. Für das Service-Center ist die Terminvereinbarung über das Internet zurzeit sogar die einzige angebotene Möglichkeit. Mit der Pflicht zum Termin soll verhindert werden, dass sich Warteschlangen bilden.

Die Telefonzentrale der Stadt ist unter 02162/ 1010 zu erreichen. Fragen rund um das Service-Center können unter 02162/ 101–670 gestellt werden. Das städtische Infotelefon zu Themen rund um die Corona-Verordnungen ist unter 02162/ 101 -9301, -9302, -9303 und -9304 montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr geschaltet. Eine Beratung für Unternehmen bietet die Wirtschaftsförderung unter 02162/ 101-9719.

Wer einen Termin hat, sollte zum vereinbarten Zeitpunkt an der Tür des jeweiligen Verwaltungsgebäudes erscheinen. Eingelassen wird nur, wer eine Mund-Nase-Bedeckung trägt und sich nach dem Eintritt ins Gebäude an einem Spender die Hände desinfiziert. Die Mund-Nase-Bedeckung muss während des gesamten Aufenthalts im Verwaltungsgebäude getragen werden.

Nicht an allen Verwaltungsgebäuden müssen die Besucher zum vereinbarten Termin vor der Tür warten. Hier gelten abweichende Regelungen:

Königsallee 30 und Wilhelmstraße 5-7: Bitte klingeln. Dann wird geöffnet.

Rathaus Bahnhofstraße 23-29: Die Besucher werden nicht an der Eingangstüre zur Straße abgeholt, sondern am Hintereingang auf der Parkplatzseite.

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Verwaltungsgebäude Dülken II (Theodor-Frings-Allee): Der Zugang erfolgt von der Parkplatzseite. Dort erwarten die Besucher die Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes.

Stadthaus Viersen (Rathausmarkt): Im Eingangsbereich gibt es einen Sicherheitsdienst. Die Mitarbeiter dort erläutern das weitere Vorgehen. Auch Besucher der VAB wenden sich an den Sicherheitsdienst. Die VAB bietet wie die Stadtverwaltung den Zugang nach vorheriger Terminvereinbarung. Für das Kundenzentrum der NEW besteht eine Sonderregelung, die NEW hat einen separaten Zugang.

Weitere Detailregelungen werden zurzeit mit Hochdruck erarbeitet. Sobald diese feststehen, werden sie bekannt gegeben. Besucher können sich vor ihrem Besuch aktuell auf der Internetseite der Stadt unter www.viersen.de informieren.