Was sich im Jahr 2017 alles ändert
Wieder ein neues Jahr, wieder neue Gesetze: Was sich für Verbraucher 2017 alles ändert, haben wir kurz zusammen gefasst.
Kreis Viersen (co)
. Der Extra-Tipp hat eine Auswahl an wichtigen Neuerungen für 2017 zusammen gestellt. Ohne Gewähr auf Vollständigkeit.
Ernährung und Umwelt
- Spielzeug: Die EU hat für drei Konservierungs- und ein Lösungsmittel neue Höchstgrenzen festgelegt.
- Geschirrspülmittel: Im EU-Raum werden Pulver und Tabs mit Phosphat verbannt. Damit soll verhindert werden, dass Algen massenhaft wachsen.
- Hautcremes: Mit Methylisothiazolinon verbannt die EU einen Konservierungsstoff aus Kosmetika, der oftmals Allergien auslöst.
- Verpackte Lebensmittel: Hersteller müssen über Nährwerte ihrer Produkte informieren. Nahrungsmittel, die noch vor dem 13. Dezember 2016 in den Handel gebracht werden, dürfen 2017 noch verkauft werden.
- Pflegebedürftigkeit neu definiert: Menschen mit geistigen und psychischen Problemen werden stärker berücksichtigt. An die Stelle der bisherigen Pflegestufen treten Pflegegrade.
- Wer Angehörige oder auch andere Menschen pflegt, wird ab dem nächsten Jahr – sofern einige Bedingungen erfüllt sind – besser abgesichert.
- Zuzahlung bei Rezepten: Die Krankenkassen werden höhere Freibeträge von den jährlichen Bruttoeinnahmen abziehen.
- Eingedampft: E-Zigaretten und Liquids unterliegen neuen Vorgaben der EU: Die Größe der Liquideinheiten wird ebenso beschränkt wie die Nikotinmenge. Außerdem sind etliche der bisher erlaubten Zusatzstoffe künftig untersagt.
- Schwerstkranke bekommen Cannabis auf Rezept. Daran ist jedoch die Bedingung geknüpft, dass die Patienten an einer Erhebung teilnehmen.
- Doktor online: Krankenkassen übernehmen in Zukunft auch die Kosten einer Videosprechstunde. Der Kontakt mit dem Arzt via Bild und Ton ist freiwillig.
Steuern und Recht
- Steuererklärung: Das neue Steuergesetz beschert längere Fristen (bis 31. Juli), um die Erklärung abzugeben. Außerdem verzichtet der Fiskus auf Belege. Wer sich bei der Abgabe verspätet, zahlt einen höheren Zuschlag.
- Steuersätze: Die Einkommensgrenzen steigen.
- Die sogenannten Sachbezugswerte - maßgeblich fürs Finanzamt, wenn Arbeitgeber Verpflegung spendieren - werden an die Entwicklung der Preise angepasst.
- Rürup-Rente: Die Sätze für den steuerlichen Abzug der Beiträge als Sonderausgaben sowie für die spätere Besteuerung im Rentenalter erhöhen sich.
- Einkommensteuer: Der Grund- und Kinderfreibetrag erhöhen sich.
- Mutterschutz: Renoviertes Gesetz beschert Verbesserungen
- 500 Jahre Reformation: ein Grund zum allgemeinen Feiertag am 31. Oktober
- Leiharbeit: Der Verleiher darf seine Arbeiter einer Firma nicht zeitlich unbegrenzt überlassen; außerdem gilt: gleicher Lohn nach neun Monaten.
- Werkverträge: Eine Arbeitnehmerüberlassung muss künftig immer offengelegt werden. Damit soll ab 1. April 2017 verhindert werden, dass Leiharbeit missbräuchlich über Werkverträge verlängert wird.
- Händler müssen über Schlichtungsstellen informieren, die bei einem Streit zwischen ihnen und Kunden eingeschaltet werden können.
- Beim gewerblichen Geschlechtsverkehr gilt ab 1. Juli 2017: nur mit Kondom. So schreibt es das Prostitutionsgesetz vor.
Einnahmen und Ausgaben
- Die Renten werden 2017 voraussichtlich um bis zu zwei Prozent steigen.
- Berufsbedingter Umzug: Dafür erstatten Finanzamt oder Arbeitgeber in Zukunft einen höheren pauschalen Betrag.
- Flexi-Rente: Damit soll der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand variabler gestaltet werden.
- Pflegebedürftigkeit wird künftig anders definiert. Deshalb steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung.
- Für rund 1,7 Millionen Beschäftigte heißt es im neuen Jahr: höherer Mindestlohn (8,84 Euro/ Stunde).
- Minijobs: Wegen des künftig höheren Mindestlohns können im Monat nur noch 50 Stunden und 54 Minuten gearbeitet werden.
Das Kindergeld und der Kinderzuschlag für Geringverdiener werden angehoben.
- Bei Hartz IV heißt es: mehr Geld – vor allem für Kinder.
- Berufliche Weiterbildung: Junge Talente können sich über ein finanziell besser gepolstertes Stipendium freuen.
- Kranken- und Rentenversicherung: Wie jedes Jahr müssen auch 2017 von mehr Einkommen Beiträge gezahlt werden.
- Wer eine Waisen- oder Halbwaisenrente bezieht, hat ab dem 1. Januar 2017 Anspruch, beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert zu werden.
- Unterhalt: Getrennt lebende Väter und Mütter müssen ihren Kindern mehr zahlen. Bleibt der Unterhalt aus, springt der Staat mit einem Vorschuss ein.
- Krankenkassen: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zum allgemeinen Beitragssatz soll 2017 bei 1,1 Prozent liegen. Je nach Kasse kann er auch deutlich höher sein. (Quelle: Verbraucherzentrale)
Weitere Neuerungen zum Thema Geld, Internet, Telefon und TV sowie Energie, Wohnen und Verkehr finden Sie in unserer nächsten Ausgabe.