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Was sich im Jahr 2017 alles ändert

Was sich im Jahr 2017 alles ändert

Wieder ein neues Jahr, wieder neue Gesetze: Was sich für Verbraucher 2017 alles ändert, haben wir kurz zusammen gefasst.

Kreis Viersen (co)

. Der Extra-Tipp hat eine Auswahl an wichtigen Neuerungen für 2017 zusammen gestellt. Ohne Gewähr auf Vollständigkeit.

Ernährung und Umwelt

- Spielzeug: Die EU hat für drei Konservierungs- und ein Lösungsmittel neue Höchstgrenzen festgelegt.

- Geschirrspülmittel: Im EU-Raum werden Pulver und Tabs mit Phosphat verbannt. Damit soll verhindert werden, dass Algen massenhaft wachsen.

- Hautcremes: Mit Methylisothiazolinon verbannt die EU einen Konservierungsstoff aus Kosmetika, der oftmals Allergien auslöst.

- Verpackte Lebensmittel: Hersteller müssen über Nährwerte ihrer Produkte informieren. Nahrungsmittel, die noch vor dem 13. Dezember 2016 in den Handel gebracht werden, dürfen 2017 noch verkauft werden.

- Pflegebedürftigkeit neu definiert: Menschen mit geistigen und psychischen Problemen werden stärker berücksichtigt. An die Stelle der bisherigen Pflegestufen treten Pflegegrade.

- Wer Angehörige oder auch andere Menschen pflegt, wird ab dem nächsten Jahr – sofern einige Bedingungen erfüllt sind – besser abgesichert.

- Zuzahlung bei Rezepten: Die Krankenkassen werden höhere Freibeträge von den jährlichen Bruttoeinnahmen abziehen.

- Eingedampft: E-Zigaretten und Liquids unterliegen neuen Vorgaben der EU: Die Größe der Liquideinheiten wird ebenso beschränkt wie die Nikotinmenge. Außerdem sind etliche der bisher erlaubten Zusatzstoffe künftig untersagt.

- Schwerstkranke bekommen Cannabis auf Rezept. Daran ist jedoch die Bedingung geknüpft, dass die Patienten an einer Erhebung teilnehmen.

- Doktor online: Krankenkassen übernehmen in Zukunft auch die Kosten einer Videosprechstunde. Der Kontakt mit dem Arzt via Bild und Ton ist freiwillig.

Steuern und Recht

- Steuererklärung: Das neue Steuergesetz beschert längere Fristen (bis 31. Juli), um die Erklärung abzugeben. Außerdem verzichtet der Fiskus auf Belege. Wer sich bei der Abgabe verspätet, zahlt einen höheren Zuschlag.

- Steuersätze: Die Einkommensgrenzen steigen.

- Die sogenannten Sachbezugswerte - maßgeblich fürs Finanzamt, wenn Arbeitgeber Verpflegung spendieren - werden an die Entwicklung der Preise angepasst.

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- Rürup-Rente: Die Sätze für den steuerlichen Abzug der Beiträge als Sonderausgaben sowie für die spätere Besteuerung im Rentenalter erhöhen sich.

- Einkommensteuer: Der Grund- und Kinderfreibetrag erhöhen sich.

- Mutterschutz: Renoviertes Gesetz beschert Verbesserungen

- 500 Jahre Reformation: ein Grund zum allgemeinen Feiertag am 31. Oktober

- Leiharbeit: Der Verleiher darf seine Arbeiter einer Firma nicht zeitlich unbegrenzt überlassen; außerdem gilt: gleicher Lohn nach neun Monaten.

- Werkverträge: Eine Arbeitnehmerüberlassung muss künftig immer offengelegt werden. Damit soll ab 1. April 2017 verhindert werden, dass Leiharbeit missbräuchlich über Werkverträge verlängert wird.

- Händler müssen über Schlichtungsstellen informieren, die bei einem Streit zwischen ihnen und Kunden eingeschaltet werden können.

- Beim gewerblichen Geschlechtsverkehr gilt ab 1. Juli 2017: nur mit Kondom. So schreibt es das Prostitutionsgesetz vor.

Einnahmen und Ausgaben

- Die Renten werden 2017 voraussichtlich um bis zu zwei Prozent steigen.

- Berufsbedingter Umzug: Dafür erstatten Finanzamt oder Arbeitgeber in Zukunft einen höheren pauschalen Betrag.

- Flexi-Rente: Damit soll der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand variabler gestaltet werden.

- Pflegebedürftigkeit wird künftig anders definiert. Deshalb steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung.

- Für rund 1,7 Millionen Beschäftigte heißt es im neuen Jahr: höherer Mindestlohn (8,84 Euro/ Stunde).

- Minijobs: Wegen des künftig höheren Mindestlohns können im Monat nur noch 50 Stunden und 54 Minuten gearbeitet werden.

Das Kindergeld und der Kinderzuschlag für Geringverdiener werden angehoben.

- Bei Hartz IV heißt es: mehr Geld – vor allem für Kinder.

- Berufliche Weiterbildung: Junge Talente können sich über ein finanziell besser gepolstertes Stipendium freuen.

- Kranken- und Rentenversicherung: Wie jedes Jahr müssen auch 2017 von mehr Einkommen Beiträge gezahlt werden.

- Wer eine Waisen- oder Halbwaisenrente bezieht, hat ab dem 1. Januar 2017 Anspruch, beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert zu werden.

- Unterhalt: Getrennt lebende Väter und Mütter müssen ihren Kindern mehr zahlen. Bleibt der Unterhalt aus, springt der Staat mit einem Vorschuss ein.

- Krankenkassen: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zum allgemeinen Beitragssatz soll 2017 bei 1,1 Prozent liegen. Je nach Kasse kann er auch deutlich höher sein. (Quelle: Verbraucherzentrale)

Weitere Neuerungen zum Thema Geld, Internet, Telefon und TV sowie Energie, Wohnen und Verkehr finden Sie in unserer nächsten Ausgabe.

(Report Anzeigenblatt)