Von Vorsorgevollmacht bis Patientenverfügung

Von Vorsorgevollmacht bis Patientenverfügung

Am Freitag, 4. März, findet in der Begegnungsstätte in Neersen, Minoritenplatz 29, von 16 bis 17.30 Uhr eine Veranstaltung des Seniorenbeirats der Stadt Willich zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung statt.

Wie Toni Zuschlag vom Seniorenbeirat erklärt, werde immer wieder von Senioren gefragt: Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin und wer handelt und entscheidet für mich?

Thema des Nachmittags wird auch sein, wie man ambulante Hilfe organisiert oder ein Platz in einem Senioren- oder Pflegeheim findet, wer die Bankgeschäfte durchführt oder sich um die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse von Hilfebedürftigen kümmert.

All dies kann mit einer schriftlichen vorsorgenden Verfügung für den Betreuungsfall, auch „Betreuungsverfügung“ genannt, geregelt werden. Darin wird bestimmt, wer mit der Betreuung beauftragt wird. Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung für den Fall, dass ein Mensch seinen Willen nicht mehr erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.

An dem Freitag gibt Udo Lepke vom Seniorenbeirat weitere wichtige Hinweise und nennt Ansprechpartner, wenn man nicht mehr in der Lage ist, Angelegenheiten seines Lebens selbstverantwortlich zu regeln. Ein Flyer des

Seniorenbeirat zu der gesamten Thematik liegt in der Begegnungsstätte aus.

(StadtSpiegel)