1. Viersen

Auch ehemaliger Flugplatz Elmpt in Landschaftsplanung

Landschaftsplan : Drei neue Naturschutzgebiete

Der Landschaftsplan „Grenzwald/Schwalm“ ist Ende März in Kraft getreten. Das Plangebiet erstreckt sich über die Gemeindegebiete Brüggen und Niederkrüchten, das überwiegende Gebiet der Gemeinde Schwalmtal sowie das westliche Teilgebiet der Stadt Nettetal.

. Erstmalig wird mit dem Landschaftsplan „Grenzwald/Schwalm“ auch der ehemalige Flugplatz in Elmpt in die Landschaftsplanung einbezogen.

Der Geltungsbereich des Landschaftsplans „Grenzwald/Schwalm“ erstreckt sich auf den baurechtlichen Außenbereich. Über den Landschaftsplan werden nicht nur Ziele und Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgelegt, sondern auch Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt.

Der Kreis Viersen verfügt bereits seit 1999 über eine flächendeckende Landschaftsplanung. Mit dem Landschaftsplan „Grenzwald/Schwalm“ wurde nun die bestehende Landschaftsplanung für das westliche Kreisgebiet überarbeitet. Die drei bislang geltenden Landschaftspläne Nr. 1, Nr. 3 und Nr. 4N werden zu einem Planwerk zusammengeführt und bestehende Regelungen vereinheitlicht. Zudem werden weitere schutzwürdige Bereiche zum Erhalt der Biodiversität und zur Sicherung des Biotopverbundes unter Schutz gestellt.

Neben überwiegend kleinräumigen Erweiterungen der bestehenden Schutzgebiete, werden mit dem Landschaftsplan „Grenzwald/Schwalm“ drei neue Naturschutzgebiete ausgewiesen: entlang der deutsch-niederländischen Grenze das Naturschutzgebiet „Elmpter Wald“, das die bestehenden Naturschutzgebiete „Elmpter Schwalmbruch“ und „Lüsekamp und Boschbeektal“ verbindet; das Naturschutzgebiet „Alter Flughafen Elmpt“, das die Waldflächen des ehemaligen Militärflughafens umfasst, das Naturschutzgebiet „Ungerather Wäldchen“, das den Quellbereich des Kranenbachs sowie einen Bruchwaldkomplex südlich der A 52 bei Ungerath umschließt.

Bei Landschaftsschutzgebieten betrifft die größte Erweiterung das Gelände des ehemaligen Flughafens Elmpt. Hier wird das Landschaftsschutzgebiet „Grenzwald Elmpt“ auf das Rollfeld des ehemaligen Flughafens ausgeweitet.

Neu eingeführt wird mit dem Landschaftsplan „Grenzwald/Schwalm“ ein typisierter Schutzansatz für geschützte Landschaftsbestandteile. So werden innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans „Grenzwald/Schwalm“ beispielsweise alle Einzelbäume mit einem Stammumfang von 100 cm als geschützter Landschaftsbestandteil geschützt. Die Schutzobjektskategorie unterliegt somit einer Dynamik. Ein „Hineinwachsen“ der das Landschaftsbild prägenden, als Lebensstätten bedeutsamen Strukturen in den Schutzstatus eines geschützten Landschaftsbestandteils ist möglich.

Über das gesamte Verfahren hinweg wurden die Bürger*innen, die Träger öffentlicher Belange und die Politik an der Aufstellung des Planwerks beteiligt. Im Zeitraum der offiziellen Beteiligungsschritte wurden zudem Infoveranstaltungen durchgeführt.