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24 Gründe für den Streik an der KiTa

24 Gründe für den Streik an der KiTa

Andreas Zorn leitet die DRK-Kindertagesstätte „Das Menschenkinder kulturkunsthaus“ in Lobberich. In 24 Punkten versucht er, den Streik an der Kindertagesstätten aus Sicht der Erzieher und Erzieherinnen zu erklären.

1. Das Arbeitsfeld Elementarpädagogik hat sich in den letzen zehn Jahren massiv gewandelt.

2. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz hat ein übriges dazu getan.

3. Das Thema Inklusion bedeutet in der konkreten Praxis vor Ort eine massive Veränderung der pädagogischen Haltung.

4. Mit der Anerkennung der Kita als Bildungseinrichtung (so in den Landesgesetzen verankert) erhält der Arbeitsbereich eine gesellschaftliche Aufwertung.

5. Die Kombination von Kleinkindpädagogik (0 bis 3 Jahre) und Elementarpädagogik (3 bis Schuleintritt) stellt eine zusätzliche Herausforderung dar.

6. Erzieher/innen müssen sich zunehmend mit den gewachsenen Erfordernissen der Kommunikationsgesellschaft auseinander setzen.

7. Das immer noch von Frauen dominierte Arbeitsfeld wird gesamtgesellschaftlich „ausgebeutet“, da von der Erzieherin „übermenschliche“ Fähigkeiten abverlangt werden. Die Erzieherin ist der Garant dafür, dass Familie und Beruf für die unterschiedlichen Formen von „Familie“ möglich werden.

8. Bildungsauftrag, Erziehungsauftrag und Betreuungsauftrag stellen die Kleinkind- und Elementarpädagogen jeden Tag vor neue Herausforderungen.

9. Konstrukte wie Familienzentren manifestieren den Eindruck von der Erzieherin als „eierlegende Wollmilchsau“, also als universelle Fachkraft für alle gesellschaftlichen Belange: Bindungsexpertin, Erziehungsberaterin, Konfliktmanagerin, Fachfrau für frühkindliche Bildung, ....

10. Erzieher/innen sind gleichzeitig Ausbildner/innen die die unterschiedlichsten Praktika aller möglichen Schul- und Studienformen bereit halten sollen.

11. Neben einer soliden pädagogischen Grundqualifikation werden von den erzieherischen Fachkräften weitere Kompetenzen in EDV und zusätzliche Kompetenzen im „Netzwerken“ gefordert.

12. Erzieher/innen müssen sich in regionale Netzwerke einbinden und sind als Anwälte für die Kinder gefordert.

13. Themen wie Kinderschutz und Abwehr von Kindeswohlgefährdung gehören zum Alltag der Berufspraxis.

14. Das Subsidaritätsprinzip in der Kinder- und Jugendhilfe leistet ein Übriges. Erzieher/innen müssen rollenkonform und normgerecht die unterschiedlichen Erwartungshaltungen verschiedener Trägergruppen abbilden.

  • Der Kreis Viersen hat Materialien zur
    Pädagogische Arbeit : Hummel Bommel für Kinder
  • Die Kita Wiewaldi in Nettetal sowie
    Zertifizierung : Fürs seelische Wohlbefinden der Kinder
  • Bitte recht freundlich - Kita-Kinder, Erzieherinnen,
    Karneval 2024 : Mullewapp mittendrin

15. Das Tarifgefüge ist diffus, da unter dem Primat der Trägervielfalt unterschiedlichste Tarife bis hin zu Haustarifen bei einzelnen Trägern möglich sind.

16. Es mangelt an konkreten Arbeitsplatz- und Aufgabenbeschreibungen. Bezahlung ist nicht zwingend gekoppelt an Qualifikation.

17. In NRW gibt es laut Gesetz (KiBiz-NRW) Gruppenformen die zwingend Fachkräfte (Erzieherinnen) vorschreiben, gleichzeitig werden rudimentäre Gruppenformen (ab drei Jahren) vorgehalten, die auch Ergänzungskräfte (Kinderpfleegerinnen, Sozialassistenten) ausweisen.

18. Daneben gibt es Sonderregelungen für sogenannte zusätzliche Fachkraftstunden (z.B. Kinderpflegerinnen im U3-Bereich) und weitere Optionen im Kontext Pluskita (früher sozialer Brennpunkt), sowie im Bereich der Sprachförderung.

19. Die Arbeitgeber (gemäß dem Subsidaritätsprinzip) mit unterschiedlichsten Hintergrund sind nicht an einen einheitlichen Tarif gebunden. Das heißt, hier gibt es unterschiedlichste Regelungen was die Eingruppierung der Erzieher/innen betrifft.

20. Arbeitgeber zahlen nach „Haustarif“, in Anlehnung an den TVöD, nach SuE-Tabelle zum TVöD, nach eigenen Tarifen (kirchliche, private Träger), usw. ...

21. Das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ist im Bereich der Kindertagesstätten noch lange nicht angekommen.

22. Zum Teil unterscheiden Träger zwischen gruppenleitender Fachkraft und zweiter Fachkraft, legitimieren hierüber unterschiedliche tarifliche Einstufungen. Andere Träger zahlen Fachkräfte (Erzieherinnen) durch die Bank gleich.

23. Die Bezahlung von Leitungsfachkräften orientiert sich einzig an der Anzahl der Kinder in den Einrichtungen, nicht analog zur beruflichen Qualifikation der jeweiligen Fachkraft.

24. Es geht bei dem gegenwärtigen Streik der Erzieher/innen nicht primär um eine prozentuale Erhöhung der Einkommen, vielmehr geht es darum so etwas wie Tarifgerechtigkeit zu schaffen. Erzieher/innen sollen und müssen gemäß den deutlich gewachsenen Erfordernissen gleich und gerecht entlohnt werden.

(StadtSpiegel)