1. Viersen

Neue Ombudspersonen im Kreis Viersen beginnen Aufgabe

Neue Ombudspersonen für Kreis Viersen : Schlichtende starten ihren Dienst

Für den Kreis sind jetzt zwei Ombudspersonen im Einsatz, die als Schlichtende bei Streitfällen aus verschiedensten Bereichen des Alltags in den Leistungsangeboten nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW tätig sind.

Das Angebot, eine Ombudsperson zur Vermittlung hinzuzuziehen, steht sowohl den Bewohnenden, Gästen und Werkstattbeschäftigten sowie deren Angehörigen und Bevollmächtigten als auch den Pflegeeinrichtungen, Tagespflegen, Hospizen, den Besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und den Werkstätten für Menschen mit Behinderung im Kreis Viersen zur Verfügung.

Der Kreis hat zwei Personen für die ehrenamtliche Tätigkeit der Ombudsperson gewinnen können. „Wir freuen uns, dass wir für die ehrenamtliche Tätigkeit Ute Hansen sowie Bernd Spangenberg als Ombudspersonen gewinnen konnten. Beide verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich der Eingliederungshilfe und der Pflege und freuen sich auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen Beteiligten“, berichtet Frank Olislagers, Leiter des Kreissozialamtes.

Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ist die Ombudsperson unabhängig und frei von Weisungen. In Gesprächen steht sie beratend zur Seite und entwickelt mit allen Beteiligten Lösungsansätze. Alle Informationen werden dabei streng vertraulich behandelt. Die Unterstützung durch die Ombudsperson ist kostenfrei.

Die Ombudspersonen sind unter 01520/ 458 94 26 (Ute Hansen) und 01520 /6355085 (Bernd Spangenberg) sowie per E-Mail an ombudsperson-wtg@kreis-viersen.de erreichbar.

Als Beratungs- und Beschwerdestelle steht auch weiterhin die Aufsicht nach dem Wohn- und Teilhabegesetz zur Verfügung. Aktuelle Kontaktdaten finden sich auf www.kreis-viersen.de/themen/soziales/wtg-und-apg-aufsicht.