1. Willich

Eisflächen dürfen nicht betreten werden: Lebensgefahr

Vorsicht bei Eis und Schnee : Verboten, weil lebensgefährlich

Eisflächen locken gerade in diesen kalten Wintertagen! Das Betreten ist aber nicht zufällig oder von Spiel- und Spaßverderbern untersagt. Es kann lebensgefährlich sein, wenn das Eis dünn ist und man in das kalte Wasser einbricht.

Dauerfrost, Schnee und eisige Temperaturen, blauer Himmel und Sonne - Stadtverwaltung und Feuerwehr raten genau deswegen jetzt zur Vorsicht, wenn es darum geht, rutschige Eisflächen zu „erkunden“. Warn- und Verbotsschilder sowie Zäune an Seen, Tümpeln und anderen Gewässern sollten auf keinen Fall ignoriert werden.

Die Verbote werden nämlich nicht zufällig oder von notorischen Spaßbremsen ausgesprochen: Es besteht unter Umständen Lebensgefahr. Denn es kommt immer wieder vor, dass „dick“ aussehendes Eis für Schlittschuhläufer oder Fußgänger nicht dick genug ist, um sie zu tragen. Eisflächen sind nämlich erst ab etwa 15 Zentimeter durchgängiger Dicke tragfähig, und selbst bei 40 Zentimetern kann es im Gewässer Stellen geben, die eben nicht tragfähig sind. Laien können dies in der Regel nicht erkennen. Trotzdem ziehen Eisflächen Kinder und Erwachsene magisch an.

„So kommt es Jahr für Jahr zu teilweise tödlichen Unfällen, weil Menschen ins Eis einbrechen“, warnt auch Willichs Bürgermeister Christian Pakusch.  

Apropos: Wenn Eis knistert und knackt, Risse aufweist oder schallweise Wasser auf die Oberfläche tritt: Gar nicht erst betreten, und wenn man bereits den Fehler gemacht hat und auf dem Eis ist, dann flach hinlegen, um das Gewicht auf eine größere Fläche zu  verteilen und mit möglichst wenig ruckartigen Bewegungen in Richtung Ufer „robben“. Und dann heißt es, so schwer es fällt, auf die Rettungskräfte zu warten. Die Experten warnen davor, sich selbst mit überhasteten Rettungsaktionen in Gefahr zu bringen.

Und abgesehen von den Gefahren in Sachen Eis: der „Wekelner See“, ebenfalls aktuell ein beliebtes „Eisziel“, wurde als Retentionsraum, als Rückhaltebereich zur Regulierung der Floeth angelegt und bietet mit seiner Umfeldgestaltung einen Rückzugsraum für Vögel, Amphibien und Insekten. Die sind derzeit teilweise im Winterschlaf und in Winterstarre – und schon deshalb ist zum Schutz der Tiere, aber auch der Pflanzen das Betreten des eingezäunten Bereiches ausdrücklich verboten.