Kinderrechte ins
Grundgesetz aufnehmen
Viersen . Zum 70. Jahrestag des Inkrafttretens des Grundgesetzes am 23. Mai fordert der Kinderschutzbund Viersen, dass die Kinderrechte in vollem Umfang in die Verfassung aufgenommen werden mit sämtlichen Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechten sowie dem Vorrang des Kindeswohls. Indem wir die Kinderrechte im Grundgesetz festschreiben, stärken wir die Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen, erklärt Brigitta Föhr vom Vorstand des Ortsvereins Viersen. Politik und Verwaltung müssten dann bei allen Entscheidungen, die Kinder und Jugendliche betreffen, prüfen, ob deren Interessen ausreichend berücksichtigt wurden und ihre Rechte gewahrt sind.