Bundesverwaltungsgericht rügt Verzögerung beim Fluglärm-Schutz: Flughafen Düsseldorf verliert

Bundesverwaltungsgericht rügt Verzögerung beim Fluglärm-Schutz : Flughafen Düsseldorf verliert

Gegen die Festsetzung der Lärmschutzzonen am Flughafen Düsseldorf hatte der Verein Bürger gegen Fluglärm Ende 2011 Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) eingereicht. Darin monierten zehn Musterkläger, dass wegen des vom Flughafen eingesetzten Daten-Erfassungs-Systems (DES) die Schutzzonen zu klein ausgefallen sind, insbesondere die Nachtschutz-Zone.

„Anstatt den Bürgern nun mit Transparenz und Offenheit zu begegnen, versuchten der Flughafen, das Verkehrsministerium und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) in der Folge massiv, eine Prüfung des fragwürdigen DES zu verhindern und mit fadenscheinigen juristischen Manövern das Verfahren zu verzögern“, beschwert sich Christoph Lange, Vorsitzender des Vereins Bürger gegen Fluglärm. Hierzu ließ sich der Flughafen Düsseldorf zunächst beiladen, um dann die Zuständigkeit des OVG Münster zu bestreiten.

Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, die sofortige Beschwerde des Flughafens Düsseldorf zu verwerfen. „Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss des Oberverwaltungsberichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19. Juli 2013 wird verworfen“, schreibt das Bundesverwaltungsgericht. Weiter mahnt das höchste Verwaltungsgericht wörtlich: „Beschleunigung ist auch geboten, wenn es darum geht, Ansprüche auf Erstattung von Aufwendungen für baulichen Schallschutz so rechtzeitig durchzusetzen, dass unzumutbare Lärmbelastungen durch den Betrieb des Flughafens vermieden werden.“

Dazu der oberste Fluglärmgegner Christoph Lange: „Diesen Beschluss kann man nur als schallende Ohrfeige für den Flughafen und die Behörden interpretieren. Wenn es um die Durchsetzung ihrer Interessen geht, dann ist immer Eile geboten, wenn es aber um die Betroffenen geht, dann kann man hinhalten, verzögern und herumtricksen. Genau dies hat das Bundesverwaltungsgericht erkannt und jetzt mit deutlichen Worten gerügt.“

Die Landesregierung „möge endlich erkennen, dass es mit dem scheibchenweisen Ausbau dieses durch seine Lage nun einmal begrenzten Flughafens, noch dazu zum Schaden anderer NRW-Flughäfen, nicht weitergeht“. Wachstum hätte seit dem Jahr 2000 „sowieso nur mit Billigfliegern künstlich erzeugt und mit Drehkreuzflügen, die niemandem hier etwas nutzen, erzielt werden“ können.

(Report Anzeigenblatt)