Bundesmittel zur Entlastung der Kommunen

Bundesmittel zur Entlastung der Kommunen

Der Kreis kann Städten und Gemeinden 1,1 Millionen Euro erstatten.

Noch vor Inkrafttreten des geplanten Bundesteilhabegesetzes war im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbart worden, den Kommunen vorab eine jährliche Entlastung in Höhe von einer Milliarde Euro zukommen zu lassen. Als so genannte Entlastungsmilliarde gibt es dazu nun eine erste Ausschüttung von Bundesmitteln. Davon fließen anteilig rund 2,8 Millionen Euro in den Rhein-Kreis Neuss, wie das Kreissozialamt mitteilt.

Die Mittel werden zusammen mit der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende ausgezahlt. Nach Abzug der Bundesmittel teilen sich Kreis und Städte und Gemeinden die Netto-Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung von Hartz IV-Empfängern. Nach Verrechnung mit den geleisteten Abschlagszahlungen kann der Kreis sieben seiner acht Städte und Gemeinden rückwirkend für 2015 insgesamt über eine Million Euro erstatten. Im Einzelnen verteilt sich die Erstattungen von 1 119 106 Euro auf Neuss (583 719), Meerbusch (142 465), Dormagen (134 598), Grevenbroich (109 225), Kaarst (94 832), Jüchen (55 832) und Rommerskirchen (18 317). Für das kommende Haushaltsjahr wurden die zusätzlichen Bundesmittel bereits in die Planung mit aufgenommen.

„Dies ist eine gute Nachricht. Dadurch wird die Zusage im Koalitionsvertrag endlich zur Umsetzung gebracht“, begrüßt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke grundsätzlich die Bundeshilfe. „Dennoch reichen die Mittel nicht, um die explodierenden Ausgaben für Sozialleistungen aufzufangen. Hier sind weitere Entlastungen von Bund und Land für die kommunale Ebene notwendig.“ Die Kosten für Miete und Nebenkosten der über 15.000 Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften bilden im Kreishaushalt mit 78 Millionen Euro im Jahr 2015 einen der größten Ausgabeposten.

(Report Anzeigenblatt)