EG-Wasserrahmenrichtlinie

EG-Wasserrahmenrichtlinie

Für die nordrhein-westfälischen Anteile an den Flussgebieten Rhein, Weser, Ems und Maas hat das Landes-Umweltministerium NRW den Entwurf eines Maßnahmenprogramms erarbeitet. Anlass ist der zweite Bewirtschaftungszeitraum gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie.

Für dieses Maßnahmenprogramm wird eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt. Im Umweltbericht werden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Plans beschrieben und bewertet.

Das Amt für Technischen Umweltschutz und Kreisstraßen des Kreises Viersen weist darauf hin: Der Entwurf des Umweltberichts kann im Internet über die Seite www.flussgebiete.nrw.de/index.php/WRRL/Bewirtschaftungsplan/2015 abgerufen und eingesehen werden. Weiter liegt der Entwurf bis zum 30. Juni zur Einsicht aus bei: Kreisverwaltung Viersen, Amt für Technischen Umweltschutz und Kreisstraßen, Rathausmarkt 3, 41747 Viersen, Raum 2328 (2. Etage).

Behörden und betroffene Bürger (z. B. die Niersanwohner) können im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung Stellungnahmen zum Umweltbericht abgeben. Diese müssen Interessierte bis spätestens 30. Juni schriftlich per E-Mail, Telefax, auf dem Postweg oder zur Niederschrift richten an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW oder an die Bezirksregierung Düsseldorf.

Eine schriftliche Stellungnahme ist zudem über die Internet-Plattform möglich: https://www.beteiligung-online.nrw.de/bo_wrrl/start.php Eine Eingangsbestätigung erfolgt allerdings nicht.

(Report Anzeigenblatt)