Keiner Sicherung – kein Geld

Keiner Sicherung – kein Geld

Nur etwa 40 Prozent der Bürger sind mit einer Elementarschadenversicherung gegen Überschwemmungsschäden versichert. Doch die zahlt auch nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Extra-Tipp hat nachgefragt.

Aufgeweichte Kartons, schwimmende Schuhe, aufgewölbte Fußböden, kaputte Elektrogeräte: Wenn sich das Wasser aus dem Keller wieder zurück zieht, sieht man zumeist erst richtig, wie groß der Schaden nach einer Überschwemmung ist.

Keiner Sicherung – kein Geld

Glücklich wähnt sich dann, wer eine Elementarschadenversicherung hat. Doch Vorsicht: „Bei Leuten, die keine Rückstausicherung im Keller haben, zahlt die Versicherung nicht“, sagt Detlef Poullie, Dozent für Versorgungstechnik bei der Kreishandwerkerschaft, „zumindest dann nicht, wenn das Wasser von unten durch den Abfluss ins Haus gekommen ist“. Jede Bodensenke, so heißt der Abfluss im Fachdeutsch, müsse mit einer Rückstausicherung versehen sein – Pflicht für alle Sanitäreinrichtungen unterhalb des Bürgersteigniveaus.

In den letzten Jahren haben die Starkregenereignisse so zugenommen, dass Detlef Poullie Extra-Schulungen zum Thema für angehende Installateure durchführt. „Plötzlich sehe ich mich hier mit Live-Bildern zum Thema konfrontiert“, sagt er, wer rechne schon am Sommeranfang mit solchen Fluten.

Poullie hat noch mehr Hiobsbotschaften: Warten lassen muss man die Sicherungen auch noch. „Wir Handwerker sind da nicht scharf drauf, aber so ist die Vorschrift“. Wer Flachdächer auf Haus und Garage saniere, sei zudem neuerdings verpflichtet, Notüberläufe einzubauen.

Der Versorger, in unserem Fall die NEW, sei übrigens nicht regresspflichtig. „Die Stadtwerke sind schuldlos. Wenn solche Unwetter bei Kanalbau berücksichtigt werden müssten, wären die Kanäle so riesig, dass kein Platz mehr für die Bürgersteige bliebe.

(Report Anzeigenblatt)