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Ausweispflicht ist Bürgerpflicht - auch in Meerbusch

Bürgerbüro erinnert : Jetzt die Papiere prüfen!

Das Bürgerbüro der Stadt empfiehlt zum Jahresbeginn allen Bürgern, jetzt frühzeitig ihre Ausweispapiere zu prüfen.

Seit dem 1. Januar werden in deutschen Meldebehörden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt und auch nicht mehr verlängert. Stattdessen gibt es auch für die Kleinen auf Antrag neue, fälschungssichere Reisepässe oder Personalausweise, die den aktuellen elektronischen Sicherheitsstandards entsprechen. Einen Nachteil bringt die Neuerung allerdings mit sich: Auch Ausweise für Kinder werden nun nicht mehr wie bisher im Bürgerbüro vor Ort, sondern in der Bundesdruckerei in Berlin erstellt – die Produktions- und Wartezeit variiert zwischen drei und sechs Wochen. „Deshalb ist es gerade aktuell zu Jahresbeginn sinnvoll, einen prüfenden Blick in die persönlichen Ausweisdokumente zu werfen. Das erspart Zeitnot und damit Stress kurz vor dem Urlaub“, empfiehlt Andrea Sarabi, verantwortliche Abteilungsleiterin für die städtischen Bürgerbüros.

Eine bevorstehende Reise ist freilich nicht der einzige Anlass, sich pflichtbewusst um seine „Papiere“ zu kümmern. Denn: Per Gesetz gilt für jeden deutschen Staatsbürger – auch wenn er eine zweite Staatsangehörigkeit besitzt – die Ausweispflicht. „Ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen ist darüber hinaus natürlich auch von erheblichem Eigeninteresse“, sagt Jérôme Berg, Mitarbeiter im Bürgerbüro. „Bei der Autozulassung, bei Wahlen, Bankgeschäften oder verschiedensten Freizeitaktivitäten läuft ohne gültigen Ausweis bekanntlich nichts.“

Dennoch übersähen Jahr für Jahr etliche Meerbuscher, dass ihre Pässe schlichtweg abgelaufen sind. Zu einem festen Stichtag im November schreibt das Bürgerbüro deshalb alle Bürger an, die es im zurückliegenden Jahr versäumt haben, ihre Ausweise erneuern zu lassen. 800 bis 900 Briefe verlassen zu diesem Zweck alljährlich das Rathaus. „Das freundliche Erinnerungsschreiben verstehen wir als netten Bürgerservice, aber auch als Mahnung, seiner Bürgerpflicht nachzukommen“, sagt Andrea Sarabi. Bisher blieb es bei einer einmaligen Erinnerung der Stadt. Ab diesem Jahr wird das Bürgerbüro aber bei allen Betroffenen, die sich nicht melden, nachhaken.

Da ein Ausweisdokument nur persönlich im Bürgerbüro beantragt werden kann, hat Andrea Sarabi noch einen Tipp: Personen die am öffentlichen Leben nicht (mehr) teilnehmen können, haben die Möglichkeit, sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen; ein entsprechendes Formular gibt es im Bürgerbüro.

Zum absoluten Muss gehört auch die gesetzliche An- und Ummeldepflicht. So muss nach einem Umzug laut Gesetzgeber innerhalb von zwei Wochen die neue Adresse ans Einwohnermeldeamt der Stadt gemeldet werden. „Für eine Abweichung von einigen Tagen haben wir durchaus Verständnis. Nicht immer lässt sich alles tagesaktuell mit Familie, Beruf und Alltag vereinbaren“, sagt Jérôme Berg. Wird die Ummeldung darüber hinaus deutlich versäumt, droht allerdings ein Verwarngeld. Probleme gebe es häufig auch dann, wenn alte Menschen ins Seniorenheim umgezogen seien. Die Ummeldung würde von den Angehörigen oft vergessen.

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Eine Meldepflicht gibt es übrigens auch für Nebenwohnsitze. Über 2 700 davon sind bei der Meldebehörde in Meerbusch registriert. „Wir sind aber sicher, dass etliche davon gar nicht mehr existieren“, so Andrea Sarabi. Vor allem Studierende würden das Elternhaus oft langfristig als Zweitwohnsitz behalten, auch wenn sie längst ihre eigenen vier Wände bewohnen.

Fragen beantworten die Mitarbeiter im Bürgerbüro. Mehr Info auch unter www.meerbusch.de