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: Ein enttäuschendes Urteil

: Ein enttäuschendes Urteil

Die Meerbuscher Fluglärmgegner sind enttäuscht über das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes, das eine Klage in Sachen Fluglärmschutzzone abgewiesen hatte.

Die Enttäuschung ist groß bei den Meerbuscher Fluglärmgegnern. Schon lange fordern sie mehr Schutz für Bürger, die vom vom Fluglärm betroffen sind. Die jüngste Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Sachen Fluglärmschutzzone können sie nicht verstehen. Am vergangenen Freitag hatte das Gericht eine Klage abgewiesen. Die Fluglärmgegner sprechen hier von von formalen Verfahrensfehlern als auch eklatant inhaltliche Fehlern. Knapp acht Jahre, seit 2011, hat sich das Verfahren nur hingezogen.

Die Fluglärmgegner beklagen: „Der Lärmverursacher Flughafen selbst hat die Datengrundlage für die fehlerhafte Berechnung der Lärmschutzzonen geliefert. Diese Datengrundlage ist in sich völlig unplausibel.“ Geprüft habe diese Aussagen und Werte des Flughafens niemand. Dem Verkehrsministerium lägen keine Belege vor!

Einen bitteren Beigeschmack bekommt das Ganze vor dem Hintergrund, dass die Daten im im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) von Dr. Wulf Pompetzki errechnet wurden - dem Ehemann von Veronika Bappert, Umweltchefin des Flughafens. „Dr. Wulf Pompetzki hätte seine Befangenheit gemäß Landesbeamtengesetz anzeigen müssen. Dies geschah jedoch nicht und wir fragen uns: Warum nicht?“, heißt es in einer Stellungnahme des Fluglärmgegner zum Urteil des OVG.

Der zuständige, damalige Umweltminister Remmel hat deshalb eine Überprüfung der Datengrundlagen – nicht der Schutzzonen – angeordnet. „Eine teure, völlig unsinnige Überprüfung, ob an den Rändern der Schutzzonen zwei dB(A) Dauerschallpegel dazu gekommen seien? Natürlich nicht, dafür braucht es rund 60 prozoent mehr Flüge. Plus zwei Dezibel sind nach den Karten für den neuen Antrag ein paar Hundert Meter, es geht hier aber um wenige Meter“, kritisieren die Fluglärmgegner weiter.

Das in der Lärmschutzverordnung als Prognose angesetzte Jahr 2017 ist inzwischen lange vergangen. Im Jahr 2016 hatte das beklagte Umweltministerium eine neue Datengrundlage mit dem Prognosejahr 2027 angefordert. „Diese Datengrundlage liegt immer noch nicht vor, geschweige denn, dass es eine neue Lärmschutzzone gibt. All dies interessiert die Richter nicht“, ärgern sich die Fluglärmgegner weiter und für sie bleiben offene Fragen: „Warum geben die Verwaltungsgerichte nicht den Betroffenen Recht? Wie viele Fehler müssen die Behörden noch machen? Wie viele Beweise müssen die Betroffenen noch beibringen?“ Die Fluglärmgegner. Noch ärgerlich für die Gegner die Aussage des Oberverwaltungsgerichtes in einer vorläufigen Begründung: „Den Klägern stehe kein absolutes Recht auf Durchführung eines ordnungsgemäßen Verfahrens und kein daraus folgendes Recht auf Neuberechnung der Schutzzonen zu.“

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Für die Fluglärmgegner bedeutet dies jedoch kein Aufgeben: „Je krasser die Verstöße, zum Beispiel gegen das angeblich so strenge Nachtflugverbot, desto größer die Gegenwehr des Zusammenschlusses der zehn Anliegerkommunen von Essen bis Mönchengladbach und der Bürgerinitiativen.