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: Motorradfahren mit dem Autoführerschein

: Motorradfahren mit dem Autoführerschein

Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises Neuss weist darauf hin, dass nach einer Gesetzänderung Inhaber der Pkw-Fahrerlaubnis (Klasse B oder 3) unter bestimmten Voraussetzungen jetzt Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikmeter fahren dürfen.

Dafür müssen sie die Schlüsselzahl 196 in den Führerschein eintragen lassen.

Zurzeit gehen zahlreiche Anfragen zu dieser Neuerung beim Straßenverkehrsamt ein. Wer mit dem Autoführerschein auch Motorrad fahren will, muss folgende Bedingungen erfüllen: Er muss seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B haben, mindestens 25 Jahre alt sein und eine Fahrerschulung absolvieren. Diese Schulung umfasst mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten und wird von Fahrschulen angeboten.

Interessierte können im Straßenverkehrsamt die neue Schlüsselzahl 196 in ihren Führerschein eintragen lassen. Dazu bringen sie neben der Bescheinigung über die Fahrerschulung ein biometrisches Passbild, ihren bisherigen Führerschein und ihren Personalausweis mit. Die Kosten betragen 47,50 Euro. Weitere Informationen rund um das Straßenverkehrsamt gibt es auf der Internetseite www.rhein-kreis-neuss.de/sva.