Mietobergrenze für Hartz-IV-Empfänger

Mietobergrenze für Hartz-IV-Empfänger

Ab Februar gibt es neue Mietobergrenzen für Hartz IV-Empfänger im Rhein-Kreis Neuss.

Wie hoch dürfen Mieten für Empfänger von Sozialleistungen wie Hartz-IV oder Grundsicherung für Senioren sein? Verbindliche Antworten darauf gibt der vom Rhein-Kreis Neuss als Träger der Sozialhilfe 2011 erstmals vorgelegte „grundsicherungsrelevante Mietspiegel“. Nachdem vom Kreis wieder eine komplett neue Analyse der Situation am Wohnungsmarkt in Auftrag gegeben worden ist, liegen die aktuellen Ergebnisse in Form neu ermittelter Mietobergrenzen vor. Noch im Dezember hat der Kreistag einen entsprechenden neuen Mietspiegel verabschiedet, der ab Februar gelten wird.

Die dann kreisweit angehobenen Mietobergrenzen zielen zum Beispiel darauf, das Angebot bei den am stärksten nachgefragten kleineren Wohnungen für 1– und 2-Personen Haushalte mit 50 bzw. 65 Quadratmetern Fläche zu erhöhen. Wie Kreisdirektor und Kreissozialdezernent Dirk Brügge betont, seien im Rhein-Kreis Neuss vor allem aber auch verstärkte Anstrengungen zur Schaffung von neuem Wohnraum erforderlich – besonders im günstigen und mittleren Preissegment.

Mit der Erhebung der aktuellen Daten zum grundsicherungsrelevanten Mietspiegel hatte der Rhein-Kreis Neuss erneut die Hamburger Beratungsgesellschaft „Analyse & Konzepte“ beauftragt. Zum Stichtag 1. August 2016 wurden allein 25.555 Bestandsmieten plus Angebotsmieten erfasst. Bei rund 102.000 Mietwohnungen im Rhein-Kreis Neuss ergibt sich daraus eine repräsentative Erhebungsquote von 25 Prozent.

Dabei wurde das Kreisgebiet in sechs Vergleichsräume eingeteilt: Jüchen, Grevenbroich und Rommerskirchen bilden zusammen den Wohnungsmarkttyp I, Dormagen, Neuss, Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch jeweils die Wohnungsmarkttypen II bis VI. Für eine 50-Quadratmeterwohnung zum Beispiel reicht die Spanne der Neufestsetzungen von maximal 393 Euro Bruttokaltmiete im Wohnungsmarkt Typ I (Jüchen, Grevenbroich, Rommerskirchen) bis 458,50 Euro im Wohnungsmarkttyp IV (Kaarst).

(Report Anzeigenblatt)