Modelprojekt ist gut angelaufen

Modelprojekt ist gut angelaufen

Erste Bilanz im Kreissozialausschuss zum Modelprojekt „Pflegeberatung“.

396 Vorgänge – von der psychosozialen Beratung vor einer Heimaufnahme über Heimnotwendigkeitsprüfungen bis zu Pflegegutachten für die Heimaufsicht und Pflegeeinstufungen für Nichtpflegeversicherte. So liest sich die erste Bilanz nach sechs Monaten Praxis im Modellprojekt „Pflegeberatung und Heim-Bedarfsprüfung“. Unter dem Vorsitz des 1. Stellvertretenden Landrates, Dr. Hans-Ulrich Klose, nahm der Sozial- und Gesundheitsausschuss des Rhein-Kreises Neuss den entsprechenden Bericht des Kreissozialamtes jetzt zustimmend zur Kenntnis.

Gerd Gallus, verantwortlicher Bereichsleiter im Kreissozialamt, erläuterte, was hinter den Zahlen steckt. Die größte Einzelposition nehmen in der Arbeit der für das Projekt zunächst befristet und in Teilzeit eingestellten Pflegesachverständigen Alice Bieberich-Muckel die Heimnotwendigkeitsprüfungen ein. Nicht nur wenn ein Sozialhilfeantrag gestellt wird, wird dabei vor dem Umzug aus der eigenen Wohnung in eine Pflegeeinrichtung geprüft, ob aus sozialhilferechtlicher Sicht ein dauerhafter Aufenthalt in der Pflegeeinrichtung notwendig ist: „Die Prüfung bei Pflegestufe 0 bis I erfolgt auch unabhängig von einem Antrag, weil anfangs der Aufenthalt in der Pflegeeinrichtung zwar oft aus eigenen Mitteln finanziert werden kann, in den meisten Fällen diese Mittel jedoch in absehbarer Zeit verbraucht sind“, berichtete Gallus.

75 Prozent der Kontaktaufnahmen erfolgten durch Heime und Krankenhäuser. Und die Heime, denen das Kreissozialamt eine Antwortgarantie innerhalb von 48 Stunden gibt, seien, so Gallus, wegen der Kostensicherheit selbst an einer rechtzeitigen Feststellung der Heimnotwendigkeit interessiert.

Möglichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben zu können, das wünschen sich allerdings die meisten älteren Menschen. Wie Kreisdirektor und Kreissozialdezernent Dirk Brügge betont, sei es daher auch das Ziel der Heimnotwendigkeitsprüfung, eine gute häusliche Versorgung zu stärken, damit eine Heimaufnahme nicht verfrüht erfolgt.

„Den Betroffenen werden dabei Wege gezeigt, wie sie länger in ihrem vertrauten Umfeld bleiben können. Ein Zusatzeffekt des auch im Sozialgesetzbuch verankerten Prinzips ‚ambulant vor stationär’ ist, dass hier Kosten für die Heim-Unterbringung eingespart werden können“, erklärt Brügge. Bei insgesamt 259 Prüfungen sei zum Beispiel in 15 Fällen keine Heimnotwendigkeit festgestellt worden: „Daraus errechnet sich für den Rhein-Kreis Neuss als Sozialhilfeträger eine jährliche Kosteneinsparung von rund 384 000 Euro“, so der Kreisdirektor.

Derzeit ist das Modellprojekt „Pflegeberatung und Heim-Bedarfsprüfung“ noch bis Ende 2016 befristet. Die Resonanz nach der ersten Zwischenbilanz im Kreissozialausschuss war durchweg positiv.

(Report Anzeigenblatt)