1. Mönchengladbach

Gebührenänderungen bei der Musikschule​

Gebührenänderungen bei der Musikschule : Geänderte Entgeltordnung

Der Rat hat in seiner letzten Sitzung des Jahres 2023 eine Änderung der Musikschulordnung inklusive der Entgeltstruktur verabschiedet.

Die Anpassung der Entgeltordnung sei unter anderem notwendig gewesen, weil die bisherige Struktur mit der wirklichen Nutzung oft nicht mehr übereinstimmte, erklärt Musikschulleiter Stefan Vörding: „Wir haben bisher zum Beispiel beim Instrumentalunterricht eine Mischform im Angebot, wo die Kinder und Jugendlichen zwar für den Gruppenunterricht angemeldet wurden, wir aber individuell entscheiden sollten, wann wirklich in der Gruppe unterrichtet werden soll und wann es sinnvoll sei, diese Zeit aufzuteilen und alle einzeln kommen zu lassen. Wir stellen aber fest, dass bei den meisten Kindern und Jugendlichen gar nicht die Möglichkeit besteht, den Unterricht so flexibel wahrnehmen zu können.“

Deswegen hat sich die Musikschule dazu entschieden, klar zwischen den Unterrichtsformen zu trennen: Im Angebot sind nun Einzelstunden zu 30 Minuten, die Kosten belaufen sich dabei auf 52 Euro im Monat, und Gruppenunterricht zu 45 Minuten, für jeweils 47 Euro im Monat. „Sollte eine intensivere Ausbildung im Einzelunterricht Sinn machen, dann ist auch das weiter möglich“, ergänzt Vörding. „Grundsätzlich wollen wir aber durch den günstigeren Tarif für Gruppenunterricht dessen Attraktivität steigern, um mehr Kinder und Jugendliche zu erreichen.“ Darüber hinaus bleiben alle Ermäßigungen, wie beim Unterricht für Geschwisterkinder, erhalten.

Die Neue Musikschulordnung berücksichtigt auch neue Angebote, wie etwa JeKits, dem Bildungsprogramm für Grund- und Förderschulen. Tanzangebote sollen flexibler gestaltet werden. Aktuell wird nach Alters- Leistungs- und Preisstufen belegt. Auch in Zukunft sollen verschiedene Tanzstile und Leistungsstufen unterrichtet werden, jedoch werden stets dieselben Entgelte fällig. Durch die Einführung einer Leistungsgruppe als praktisches Ergänzungsfach, das bei Hauptfachbelegung kostenlos ist, können ambitionierte Schüler besonders gefördert werden.

Es ist die erste Anpassung der Entgelte seit fünf Jahren, erklärt Vörding: „Bei stetig steigenden Kosten, wie den Löhnen, kommen wir nicht drum herum. Umso wichtiger ist es für uns, dass wir gerade bei Angeboten, mit denen wir viele Kinder erreichen, auch einen preiswerteren Rahmen schaffen.“ Die Änderung tritt zum 1. Mai in Kraft.