1. Mönchengladbach

In Mönchengladbach gilt ab morgen Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr.

Ausgangssperre auch in Mönchengladbach : Ab 22 Uhr nur einzeln raus

Die Zahl der Neuinfektionen liegt aktuell in Mönchengladbach bei 64, der Inzidenzwert bei 114,5. Seit dem 11. April ist er über der Schwelle des neuen Infektionsschutzgesetzes.

Bundestag und Bundesrat haben dieser Tage grünes Licht für das neue Infektionsschutzgesetz gegeben. Das bedeutet Einschränkungen ab einem Inzidenzwert von 100.

Wenn dieser Grenzwert in einer Kommune an drei Tagen hintereinander die Schwelle von 100 überschreitet, gilt ab dem übernächsten Tag die Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 5 Uhr. Erlaubt sind dann nur noch nächtliches Joggen oder einzelne Spaziergänge bis 24 Uhr. Danach geht bis 5 Uhr auch das nicht mehr.

In weiten Teilen von Nordrhein-Westfalen gelten diese Beschränkungen seit gestern. Auch in Mönchengladbach müssen sich ab morgen also die Bürger zum ersten Mal daran halten.

Ausnahmen gelten nur bei Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, beruflichen Tätigkeiten, Begleitung von Kranken oder Hilfebedürftigen und vergleichbar gewichtigen und unabweisbaren Gründen. Auch mit dem Hund Gassi gehen ist erlaubt. Wer gegen die Auflagen verstößt, dem droht ein Bußgeld von 250 Euro.

Die Ausgangssperre wird beendet, wenn der Inzidenzwert an fünf aufeinander folgenden Tagen die Grenze von 100 unterschreitet.

Treffen eines Haustandes mit einer weiteren Person sind auch bei einer Inzidenz über 100 weiterhin möglich - Treffen mit mehr Menschen dagegen nicht.