1. Mönchengladbach

Haushalte für die vier Stadtbezirke in Mönchengladbach

Eigene Haushalte für die vier Stadtbezirke / Anträge können gestellt werden : 100 000 Euro sind im Topf

Gute Nachrichten für die Mönchengladbacherinnen und Mönchengladbacher: Für jeden der vier Stadtbezirke steht ein „Topf“ mit jeweils 100 000 Euro zur Verfügung. Mit dem Geld soll vor Ort bürgerschaftliches Engagement unterstützt und gefördert werden.

„Endlich haben wir Bezirkshaushalte“, sagt Monika Halverscheid, Bezirksvorsteherin Nord – und spricht damit ihren Kollegen Ulrich Elsen (Süd), Ulrich Mones (West) und Volker Küppers (Ost) aus der Seele. „Jetzt können wir aus eigener Kraft Projekte und Maßnahmen vor Ort unterstützen“, ergänzt Ulrich Elsen. Früher sei man Bittsteller im Rat der Stadt gewesen.

Konkret geht es um 100 000 Euro für jeden der vier Bezirke, die für Projekte, Veranstaltungen, Vereinsförderung, Wohnumfeldverbesserungen etc. ausgegeben werden können. Vereine, Verbände, Institutionen, aber auch Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort online unter www.stadt.mg/bezirkshaushalte dafür bewerben. „Wir haben den Antrag bewusst einfach und unkompliziert gehalten“, betont Halverscheid.

Was genau in den jeweiligen Bezirken gefördert wird, wird in den Sitzungen der Bezirksvertretungen fraktionsübergreifend entschieden. Volker Küppers ist es wichtig, aus den Anträgen keinen politischen Wettbewerb zu machen, „es soll schließlich der Sache dienen, nämlich den Menschen vor Ort“, sagt er. Entsprechend seien auch Anträge von Parteien nicht zugelassen.

Anträge auf eine Förderung können das ganze Jahr über gestellt werden. Sie werden bei den zuständigen Bezirksverwaltungsstellen gesammelt und den jeweiligen Bezirksvertretung zur Entscheidung vorgelegt. Zwei Stichtage sollten dabei beachtet werden: Anträge, die bis zum 30. April eingereicht werden, kommen in den Sitzungen der Bezirksvertretungen (BV) Ende Mai auf die Tagesordnung, der Stichtag 31. Juli ist für die Sitzungen der BV im September.

„Wir sind gespannt auf die Reaktionen im Bezirk, jedenfalls werden wir fleißig dazu aufrufen, sich für die Mittel zu bewerben“, so Ulrich Mondes. Seinem Kollegen Volker Küppers liegen sogar schon zwei „Wünsche“ auf dem Tisch, die jetzt ordnungsgemäß in einen Antrag überführt werden müssen. Da geht es zum einen um die energetische Sanierung von Fenstern in einer Vereinsturnhalle und zum anderen um die Umwandlung eines Lagerraums in einen Multifunktionsraum für Giesenkirchen. „Aber auch kleine Projekte sind willkommen, für die zu bewilligende Fördersumme gibt es keine Ober- oder Untergrenze“ macht Küppers deutlich.

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Wichtig ist allen Bezirksvorstehern zu betonen, dass es keine Doppelförderung gibt (also keine weiteren Mittel aus einem anderen städtischen Topf) und die Bezirkshaushalte immer abhängig sind von der Haushaltslage der Stadt und einer Genehmigung durch die Bezirksregierung. Für 2024 ist diese im Januar erfolgt.