Recht und Gesetz: Urlaubsantrag vergessen? Der europäische Gerichtshof (EuGH) hilft!

Recht und Gesetz : Urlaubsantrag vergessen? Der europäische Gerichtshof (EuGH) hilft!

Das Urlaubsrecht befindet sich gerade in letzter Zeit in einem starken Wandel. Wichtig zu wissen ist zunächst, dass der Arbeitgeber den Zeitpunkt der Urlaubsgewährung nicht beliebig allein festlegen darf, sondern an die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers — den Urlaubsantrag — gebunden ist.


Es bestehen sogar ggf. Verweigerungsrechte des Arbeitnehmers, wenn seine Urlaubswünsche nicht berücksichtigt wurden. Es ist also auch an dieser Stelle ein Miteinander von Arbeitgeber und Arbeitnehmer erwünscht. Unter Berücksichtigung dieser Spielregeln ist die deutsche Rechtsprechung jahrzehntelang davon ausgegangen, dass der Urlaub in dem Jahr zu nehmen ist, für das der Urlaub auch gewährt wird. Ausnahmsweise, wenn der Arbeitnehmer lange krankgeschrieben ist, sah das Recht eine Möglichkeit der Übertragung ins nächste Jahr vor.
Was ist eigentlich, wenn der Arbeitnehmer den Urlaubsantrag vergisst? Hier hat der EuGH eingegriffen und klargestellt, dass der Urlaub nicht einfach verfällt, wenn der Arbeitnehmer sich nicht meldet, sprich nicht auf den Arbeitgeber zugeht. Es kommen auf den Arbeitgeber neue Pflichten zu! Nun muss, um den arbeitnehmerfreundlichen Grundsätzen des EuGHs zu genügen, der Arbeitgeber klar und transparent auf den Verfall von Urlaubsansprüchen hinweisen und ihm wirklich die Chance geben, den Urlaub zu nehmen. Nun ist völlig offen, wie lange denn der Arbeitnehmer, der nicht richtig aufgeklärt wurde, Urlaubsansprüche ansammeln darf. Hier stehen 15 Monate im Raum, andere fordern eine unbegrenzte Möglichkeit der Urlaubsanhäufung.