1. Viersen

Einsatz von Bremsenfallen im Kreis Viersen eingeschränkt

Umwelt : Einsatz von Bremsenfallen

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (MULNV) kommt in einer Studie zu dem Ergebnis, dass Bremsenfallen keine selektive Fangmethode darstellen.

. Deshalb soll der Einsatz von Bremsenfallen aus Naturschutzgründen eingeschränkt werden. Dies gilt auch in den Natur- und Landschaftsschutzgebieten im Kreis Viersen.

Das MULNV schreibt vor, dass das Aufstellen von Bremsenfallen in Fauna-Flora-Habitat- oder Naturschutzgebieten, Nationalparks oder gesetzlich geschützten Biotops verboten ist. Außerhalb der genannten Schutzgebiete ist der Einsatz von Bremsenfallen in der Hauptflugzeit der Bremsen vom 1. Juni bis zum 15. September erlaubt.

Die Bremsenfallen werden auf Weiden aufgestellt und bestehen aus einem schwarzen Ball mit einer hutförmigen Abdeckung an einer Halterung, der sich in der Sonne erwärmt. Durch die Bewegung im Wind und die Erwärmung der Balloberfläche werden Bremsen und Insekten angelockt und über eine Trichtervorrichtung gefangen.

Im Rahmen einer Studie wurde die Selektivität dieser Fallen untersucht und festgestellt, dass überwiegend andere Insekten damit gefangen werden. Von mehr als 50.000 gefangenen Individuen wurden nur etwa 20.000 Bremsen, dafür aber über 400 Schmetterlinge und 70 Wildbienen gefangen. Der Bremsenfang ist somit keine selektive Fangmethode und verstößt gegen den Artenschutz-Paragraphen 44 im Bundesnaturschutzgesetz.

Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Kreis Viersen stehen online zum Download bereit: www.uvo.nrw.de. Fragen beantwortet Mario Snellen per E-Mail unter mario.snellen@kreis-viersen.de oder unter 02162/ 391938.