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Wenn die Tierretter im Kreis ausrücken

Wenn die Tierretter im Kreis ausrücken

Sie kennen keine feste Arbeitszeit und keinen Urlaub. Die Tierretter vom Tiernotdienst im Kreis Viersen sind im Auftrag der Kommunen aktiv. Deshalb tragen diese auch die entstehenden Kosten.

„Mehrmals im Monat muss ein Tierretter ausrücken, um Hunde oder Katzen zunächst zu bergen und sie am nächsten Tag zu uns ins Tierheim zu bringen“, berichtet Friedhelm Welz. Der Geschäftsführer des Nettetaler Tierheims ist „froh, dass es diesen Dienst zum Wohl der Tiere gibt“. Die Kosten für diesen Service tragen die Kommunen im Kreis Viersen, auch die Stadt Nettetal zahlt dafür ihren Obolus. Kreisweit bringen die Kommunen rund 30 000 Euro für den Tiernotdienst auf.

Außerhalb der normalen Öffnungszeiten des Tierheims in Lobberich sind die Ordnungsämter der jeweiligen Kommunen zuständig. „Dafür haben wir den Bereitschaftsdienst, der wiederum den Tiernotdienst ruft, wenn zum Beispiel nachts ein Hund aufgefunden wird“, erklärt Klaus Ossmann, Leiter des Ordnungsamtes in Nettetal.

Den Service des Tiernotdienstes übernimmt seit vielen Jahren ein Tierretter mit angeschlossener Tierpension. „Ich habe sozusagen an 365 Tagen im Jahr Bereitschaft für den ganzen Kreis Viersen, ich mache keinen Urlaub, wenn ich gerufen werden, fahre ich los, ob nach Niederkrüchten, Nettetal oder Willich“, erzählt der engagierte Tierschützer. Er arbeite „nur mit den Behörden zusammen“, da sei schon mehr als genug: „Wenn mich auch noch Privatleute anriefen, das wäre gar nicht zu leisten.“

Der Bereitschaftsdienst der Kreisleitstelle ist unter Telefon 02162/8195100 zu erreichen. Er informiert bei Bedarf den Tiernotdienst.

(StadtSpiegel)