Was ist die Cookie-Richtlinie?

Datenschutz : Was ist die Cookie-Richtlinie?

Wer heute eine bisher unbekannte Seite im Internet besucht, wird vermutlich sehr schnell aufgefordert, die Cookies der Seite zu akzeptieren. Diese neue Entwicklung basiert vor allem auf neuen Richtlinien der Europäischen Union, die auf diese Weise die Nutzer darüber informieren möchte, welche Dienste und Anbieter auf der Seite Daten sammeln. Inzwischen schreibt die EU aber weit mehr als nur diese Informationen vor.

In der sogenannten Cookie-Richtlinie müssen alle Hinweise über die Notwendigkeit, die Nutzung und auch die Deaktivierung entsprechender Cookies vorhanden sein. Für Webseiten aus Europa ist das eine neue Herausforderung, für Verbraucher ist es vor allem ein weiterer Schritt zu mehr Datensicherheit.

Wie wirkt sich die DSGVO auf meine Cookie-Richtlinie aus?

Die europäische Verordnung für den Datenschutz, inzwischen gemeinhin als DSGVO bekannt, gibt den Betreibern von Webseiten recht klare Anweisungen an die Hand, wie sie mit den Daten der Besucher und Verbraucher umzugehen haben. Dazu gehört auch die Richtlinie für die Cookies, die verschiedene Bedingungen erfüllen muss, um die gegenwärtige Rechtslage abzudecken. Das beginnt in der Regel mit der ausdrücklichen Zustimmung der Besucher zur Speicherung von Cookies auf ihrem Rechner. Wird diese Einwilligung nicht gegeben, dürfen sie auch nicht gespeichert werden - die Benutzer dürfen aber darauf hingewiesen werden, dass in diesem Fall unter Umständen bestimmte Features der Webseite nicht richtig genutzt werden können.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass der Benutzer umfassend über die einzelnen Cookies informiert wird. Er muss recht schnell sehen können, für welchen Zweck sie eingesetzt werden, von wem sie stammen und ob sie wirklich für den Besuch der Seite nötig sind oder es sich nur um optionale Daten handelt. Sollte er zustimmen, muss der Benutzer ebenso in der Lage sein, die Zustimmung einfach und schnell zu widerrufen. Inzwischen hat sich für diesen Zweck ein klares Template entwickelt, das auf verschiedenen Webseiten angeboten wird und angepasst werden kann. Damit sollten die rechtlichen Bedingungen erfüllt werden.

Wen genau betrifft die Richtlinie?

Wie auch schon bei der Einführung der DSGVO fragen sich viele Unternehmen und Betreiber von Webseiten, ob sie überhaupt von der Richtlinie für die Speicherung und Erlaubnis von Cookies betroffen sind. Und gleichzeitig ist die Antwort auch hier: Das wird vermutlich der Fall sein. Inzwischen sind die Ausnahmen für Anbieter, die nicht auf diese Richtlinien achten müssen, weitestgehend aus den Gesetzen gestrichen worden. Während es bei den unterschiedlichen Abstufungen der DSGVO durchaus noch einige Möglichkeiten gibt, dass man nicht betroffen ist, ist das bei einer modernen Webseite in Hinblick auf die Richtlinie bei den Cookies unwahrscheinlich. Eine umfassende Beratung kann aber in beiden Fällen Sinn machen. Beim Thema Datenschutz unterstützt ein externer Datenschutzbeauftragter in Berlin.

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Wenn auf der eigenen Seite Cookies in irgendeiner Form genutzt werden und somit eine Datenerhebung stattfindet, ist man an die Regeln der Richtlinien gebunden. Das gilt im besonderen Maße auch dann, wenn es sich nicht um eigene Cookies für bestimmte Funktionen der Seite handelt, sondern um externe Anbieter, die durch Einbindung ihre Cookies setzen wollen. Typischerweise trifft das etwa auf Facebook zu aber auch auf das beliebte Tool Google Analytics, das heute auf den meisten Webseiten für die Analyse der Besucherströme eingesetzt werden. Die Richtlinie muss also auch dann eingefügt werden, wenn nur externe Anbieter ihre Cookies setzen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Cookie-Richtlinie und einer Datenschutzerklärung?

Der Unterschied zwischen diesen beiden Elementen liegt vor allem in der Gültigkeit. Die Richtlinie für die Cookies bezieht sich explizit auf dieses Element, ebenso die entsprechenden Gesetze der EU, die für diesen Bereich ausgegeben worden sind. Ähnlich verhält es sich mit der DSGVO, die sich in der Regel nur auf bestimmte Teile der Daten bezieht, mag die Vorschrift in ihrer Funktionsweise auch umfangreich sein. Unter anderem verlangt sie eine Datenschutzerklärung von den Betreibern der Webseite.

Die Datenschutzerklärung ist hingegen ein sehr umfassendes Dokument, das den Benutzer über alle Ebenen des Datenschutzes aufklärt. Hier werden nicht nur die genutzten Dienste aufgelistet, sondern auch noch einmal die gesonderten Rechte, die dem Verbraucher in Hinblick auf die unterschiedlichen Verordnungen zur Verfügung stehen. Die Richtlinie für die Cookies ist also auf ein bestimmtes Element begrenzt, während es bei der Datenschutzerklärung eher eine allgemeingültige Fassung dessen ist, welche Maßnahmen für den Datenschutz ergriffen werden.