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Kaldenkirchen-City: Renaissance nach 50 Jahren

Kaldenkirchen-City : Renaissance nach 50 Jahren

Ein Gutachten bescheinigt der Kaldenkirchener City Denkmalwert. Die Hoffnung, dass die Fußgängerzone auf der Denkmalliste des Landes NRW landen könnte, wächst.

„Der Landschaftsarchitekt Georg Penker hat in Kaldenkirchen ein herausragendes Werk geschaffen.“ Mit diesen Worten begründete Dr. Kerstin Walter im Nettetaler Ausschuss für Stadtplanung und Mobilität das öffentliche Anliegen, die Kaldenkirchener Fußgängerzone als Baudenkmal auszuweisen. Die Wissenschaftliche Referentin vom LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland stellte im Ausschuss das von ihr verfasste Gutachten zur City des grenznahen Nettetaler Stadtteils vor. Sie attestierte dem Ortskern mit Stilelementen wie Sitzmauern, Hochbeeten, Brunnen, Skulpturen, Stufenanlagen sowie Pflastergestaltungenin Klinker und Kiesel „hohen künstlerischen Gestaltungswert“.

Der kürzlich 97-jährig verstorbene Neusser Landschaftsarchitekt Georg Penker hat im Zusammenspiel mit dem Architekten Heinz Döhmen Mitte der 1970er-Jahre den Kaldenkirchener Ortskern neu gestaltet. Der damals neuartige Penker-Stil macht Kaldenkirchen-City bis heute zu einem Aufenthaltstreff mit Freizeit- und Erholungswert. Nach diesem Gutachten dürfte die Fußgängerzone folgerichtig in die Denkmalliste des Landes NRW eingetragen werden. Damit wäre Kaldenkirchen der erste Ort in Deutschland, dessen komplette Fußgängerzone ein solches Gütesiegel hat.

„Das ist eine Riesenchance“, sagte Markus Grühn, Leiter des Geschäftsbereichs Stadtentwicklung und Bauen, mit Blick auf das „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept“ (ISEK) für Kaldenkirchen. Hier stehe im September ein Ortstermin mit dem NRW-Ministerium an, um ein Gesamtförderkonzept abzustimmen. Ein Denkmalstatus wäre mit dem Förderkonzept in Einklang zu bringen, so Grühn.

Dr. Kerstin Walter betonte, dass der Brunnen auf dem Kirchplatz – auch wenn er seit mehr als zwei Jahrzehnten kein Wasser mehr spendet – zwingend zum einzigartigen Denkmal-Ensemble gehört.