Müllentsorgung: Gesetzentwurf kritisiert

Müllentsorgung: Gesetzentwurf kritisiert

Der Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums für ein neues Wertstoffgesetz schwächt die Kreise, Städte und Gemeinden bei der Müllentsorgung und sollte so nicht umgesetzt werden. Diese Meinung vertritt Karsten Mankowsky, der Umweltdezernent des Rhein-Kreises Neuss.

Er kritisiert insbesondere, dass keine kommunale Organisationsverantwortung für die Wertstoffsammlung vorgesehen ist. „Zusätzlich zur Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen soll auch die Entsorgung der sonstigen Haushaltsabfälle aus Kunststoffen oder Metallen den dualen Systemen übertragen werden. Damit wird die Privatisierung der Hausmüllentsorgung weiter vorangetrieben, was aus unserer Sicht kontraproduktiv ist“, so Mankowsky.

Der Entwurf bleibe hinsichtlich der Rolle der Kreise und kreisfreien Städte massiv hinter den Eckpunkten für ein Wertstoffgesetz zurück, auf die sich die Koalitionsfraktionen und das Bundesministerium im Sommer verständigt hätten. „Insofern ist es für mich nicht nachzuvollziehen, dass das Ministerium von einer Stärkung der Rolle der Kommunen spricht. Das Gegenteil ist richtig“, sagt Mankowsky. So sei im Eckpunktepapier noch vorgesehen gewesen, die Einflussmöglichkeiten der Kommunen durch Vorgaben zu Art und Weise der Wertstoffsammlung gegenüber den dualen Systemen zu stärken.

Von dieser Ankündigung sei so gut wie nichts mehr übrig geblieben, ist der Umweltdezernent überzeugt. Denn in dem vorliegenden Entwurf sei diese Steuerungsmöglichkeit „erheblich verwässert“ worden. Außerdem sei aus dem im Eckpunktepapier noch vorgesehenen Durchgriffsrecht der Kommunen auf das im Auftrag der Systembetreiber vor Ort tätige Entsorgungsunternehmen lediglich ein – zudem folgenloses – „Rügerecht“ geworden. „Damit wird die Rechtsposition der Kreise und kreisfreien Städte als Entsorgungsträger massiv eingeschränkt“, betont Mankowsky.

Er unterstützt das Ziel des Deutschen Landkreistags, die Zuständigkeit der Kommunen für die Sammlung aller Abfälle aus privaten Haushalten zu erhalten, um den Bürgerinnen und Bürgern eine zuverlässige und am Gemeinwohl orientierte Dienstleistung aus einer Hand anbieten zu können. Gebührensteigerungen seien dabei nicht erforderlich, wenn die Hersteller und Vertreiber von Verpackungen und wertstoffhaltigen Produkten vom Gesetzgeber dazu verpflichtet würden, den Kommunen die Kosten der Sammlung zu erstatten.

(Report Anzeigenblatt)