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Abzocke übers Smartphone

Abzocke übers Smartphone

Ungewollte Abos bei Drittanbietern auf der Handyrechnung - das Thema griff die Mönchengladbacher Verbraucherberatung zum Weltverbrauchertag auf und erklärte, wie man sich schützen kann.

Die klassische Internetabzocke ebbt langsam ab, jetzt kommt die Gefahr immer häufiger übers Smartphone. Wenn man beim Spielen die mobilen Daten nicht deaktiviert hat, wenn man beim Surfen einmal zu viel auf „weiter“ geclickt hat, wenn man auf Youtubes gerät, die über iFrame-Masking unsichtbare Oberflächen überdecken, die man beim Start - etwa eines lustigen Katzenvideos - gleich mit anclickt, oder wenn der Mouse-Cursor per Clickjacking manipuliert ist, dann drohen Gebühren auf der Handyrechnung für Abo-Verträge über irgendwelche vermeintlichen Zusatzleistungen, die man nicht (wissentlich) abgeschlossen hat. „Wir haben Tage, an denen drei von acht Kunden hier wegen ungewollter Drittanbieter auf der Handyrechnung kommen“, sagt Edda Nowak, Beraterin bei der Verbraucherberatung in der Bahnhofstraße. Meistens beginne der Ärger schleichend - etwa mit 5 Euro mehr als üblich auf der Handyrechnung. „Da denkt man ja noch, man habe halt mal ein bisschen mehr telefoniert“, so Nowak.

Da dubiose Drittanbieter von ungewollten Abos zumeist wöchentlich abrechnen, fällt vielen Smartphonenutzern mitunter jahrelang nichts auf. Beträge zwischen 1,99 Euro und 9,99 Euro, die Drittanbieter fordern würden, würden da meistens einfach überlesen, so Beraterin Nowak. Manch einer wisse nicht einmal, dass er seine Rechnungen online beim Anbieter ablesen könne. Seit es keine Papierrechnungen mehr gebe, die mit der Post kommen, hätten viele sowieso den Überblick verloren. „Die Leute haben dann oft als einzigen Beleg ihren Kontoauszug dabei“, erlebt Edda Nowak fast täglich.

Die Zauberformel, mit der man dem Dilemma entgehen kann, ist die Drittanbietersperre. „Die kann man schnell am Telefon einrichten lassen, aber das hat den Nachteil, dass man dann keinen Beleg hat“, sagt Edda Nowak. Sie rät, ganz einfach einen vorformulierten Formbrief auf der Seite der Verbraucherberatung herunter zu laden und postalisch an den Mobilfunkanbieter zu schicken. Die Sperre hilft allerdings nur gegen zukünftige Drittanbieter-„Angriffe“. Auch Kündigungs-Formschreiben für schon „abgeschlossene“ Abo-Verträge gibt es auf der Seite der Verbraucherberatung.

Bereits gezahltes Geld zurück zu bekommen, gestaltet sich dagegen schwierig bis unmöglich, sei nichts für Leute ohne Rechtsschutzversicherung, findet Edda Nowak. Die Drittanbieter hätte oft Adressen in Zypern, London, Dubai und anderen weit entfernten Städten. Das schrecke die meisten schon von vorneherein ab.

Die Rechtsprechung sei beim Thema Drittanbieter eigentlich nicht die Krux, vielmehr sei das Problem die „Nichtverfolgung“ der Verstöße gegen geltendes Recht. Die Abrechnung laufe immer über den Anbieter des Mobilfunkvertrages und dessen Verhalten sei in vielen Fällen wenig hilfreich. Wer den Drittanbieter einfach nicht bezahle, sei am Ende oft von der Sperrung des Handys bedroht, da der Mobilfunkanbieter derjenige sei, der das Inkasso erledige. Nicht selten gingen die Auseinandersetzungen dann so aus, dass der Kunde zwar über seine Bank die Abo-Gebühren zurück, aber das Handy gesperrt habe, die Grundgebühr, beziehungsweise die Restlaufzeit des Vertrags aber trotzdem noch bezahlen müsse.

(Report Anzeigenblatt)